Beschaffung von Schulbüchern

Kleine Anfrage - KA VII/0954

1. Werden Bücher für den Schulunterricht, soweit die Eltern diese nicht selbst kaufen, von den Schulen selbst oder vom Schulamt erworben oder von wem sonst?

2. Werden die Bücher bei den Verlagen direkt oder über den Handel bezogen?

3. Werden dabei Rabatte (z. B. Skonti oder Naturalrabatte) in Anspruch genommen und, wenn ja, in welcher Höhe?

Gestellt am 10.03.2016

Von Johann Eberlein

Beantwortet am 17.03.2016

Antwort des Bezirksamts:

Zu 1.: Die Schulen erstellen eine Bücherliste der zu beschaffenden Schulbücher. Ein von der Schule benannter Lehrmittelhändler erstellt daraufhin ein Angebot. Dieses Angebot sendet die Schule zum Schulträger, der wiederum beauftragt aus dem zugewiesenen Schulbudget bei dem benannten Händler.

Zu 2.: Die Bücher werden über den Handel bezogen.

Zu 3.:Gemäß § 7 Abs. 3 des Buchpreisbindungsgesetzes werden bei Sammelbestellungen von Schulbüchern, die zu Eigentum der öffentlichen Hand angeschafft werden, Nachlässe gewährt. Diese werden bei Rechnungslegung entsprechend abgezogen. Der generelle Nachlass beträgt bei unseren Aufträgen 12 Prozent. 

Michael Vogel

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