Betonwerk Grünau

Kleine Anfrage KA VII/0936

1. Sind dem Bezirksamt Pläne des Grundstückseigentümers des Betonwerks in der Grünauer Straße bekannt, dort Wohnungen zu errichten?

2. Unter welchen Voraussetzungen wäre eine solche Nutzungsänderung baurechtlich zulässig?

Gestellt am 03.02.2016

Von Philipp Wohlfeil

Beantwortet am 10.02.2016

Antwort des Bezirksamts

Zu 1.:

Das Grundstück wurde kürzlich an die Cöpenicker Industriegelände Grünauer Straße GmbH & Co. KG veräußert. Die Pläne des Käufers sind dem Bezirksamt bekannt.

Zu 2.:

Das Grundstück liegt im unbeplanten lnnenbereich. Die Zulässigkeil von Vorhaben beurteilt sich gegenwärtig nach § 34 BauGB. Auf Grund der tatsächlichen Bau- und Nutzungsstruktur auf dem Grundstück ist das Areal planungsrechtlich im Sinne eines Gewerbegebietes zu betrachten.

Diesem Gebietscharakter trägt der Stadtentwicklungsplan Gewerbe Rechnung und bietet dem Standort darüber hinaus weitere Entwicklungsoptionen. Eine Wohnnutzung ist unzulässig.

Rainer Hölmer 

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