Carsharing unterstützen

Antrag, interfarktionell mit B90/Grüne

Das Bezirksamt wird ersucht, die Ausweisung von Vorzugsflächen im öffentlichen Straßenland, die ausschließlich Carsharing-Anbietern zur Verfügung stehen, in unmittelbarer Nähe wichtiger ÖPNV-Umsteigepunkte zu prüfen. Diese sollen für Elektrofahrzeuge ausgewiesen und, wenn möglich, mit Ladesäulen ausgestattet werden.
 

 

 

Begründung:

Am 30. März 2017 hat der Deutsche Bundestag das „Gesetz zur Bevorrechtigung des Carsharing (Carsharinggesetz - CsgG)“ verabschiedet. Zum 1. September 2017 soll es in Kraft treten. Die Einrichtung von Carsharing-Stellplätzen im öffentlichen Raum wird dadurch erstmals auf eine bundesweite Rechtsgrundlage gestellt. Das Gesetz betont die verkehrs- und umweltentlastende Wirkung von Carharing.
Bisher sind die Geschäftsgebiete von Carsharing-Anbietern in Treptow-Köpenick regional sehr begrenzt. Durch die Einrichtung von Vorrangflächen zum Abstellen der Carsharing-Fahrzeuge in der Nähe von ÖPNV-Knotenpunkten kann die Attraktivität für die Anbieter wie auch für die Nutzer /-innen gesteigert werden, so dass die Angebotsgebiete möglicherweise ausgeweitet werden können.

 

Drucksache - VIII/0241

Philipp Wohlfeil

 

Verwandte Nachrichten