Daunenjacke statt Luftfilter an der Sonnenblumen-Grundschule

Schriftliche Anfrage VIII/1582

  1. Ist es zutreffend, dass Eltern an der Sonnenblumen-Grundschule aufgefordert wurden, für Erstklässler/-innen Sitzkissen, Daunenjacke und dünne Decke mitzubringen, damit auch in der kalten Jahreszeit gelüftet werden kann?
  2. Wie viele Luftfilter wurden der Schule zugeteilt?
  3. Ist die Ausstattung mit weiteren Anlagen geplant und wann wird diese erfolgen?

gestellt am 14.09.2021

von Philipp Wohlfeil

Das Bezirksamt antwortet am 04.10.2021

Ist es zutreffend, dass Eltern an der Sonnenblumen-Grundschule aufgefordert wurden, für Erstklässler/-innen Sitzkissen, Daunenjacke und dünne Decke mitzubringen, damit auch in der kalten Jahreszeit gelüftet werden kann?

Das Bezirksamt kann diese Frage aus eigener Zuständigkeit nicht beantworten und hat sich daher an die Regionale Schulaufsicht und die Schulleitung der Sonnenblumen-Grundschule gewandt und folgende Informationen erhalten:
Nein, eine solche Aufforderung an die Eltern gab es nicht. Die Eltern wurden aber gebeten, die Schülerinnen und Schüler der Witterung und Jahreszeit entsprechend zu kleiden, da regelmäßig gelüftet wird. Darüber hinaus hat die Schule angeboten, dass die Schülerinnen und Schüler ihre Jacken an den Sitzplatz mitnehmen dürfen, um sie bei Bedarf während des Lüftens zu tragen.

Es ist an der Sonnenblumen-Grundschule bereits seit dem Schuljahr 1991/92 möglich, ein persönliches Sitzkissen zu verwenden. Dieses Vorgehen steht also nicht im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie und den entsprechenden Hygienemaßnahmen.

Wie viele Luftfilter wurden der Schule zugeteilt?

Der Sonnenblumen-Grundschule wurden insgesamt 14 Luftfilter zugeteilt. Die Ausstattung ist nach den Vorgaben des Musterhygieneplans für Grundschulen erfolgt.

Ist die Ausstattung mit weiteren Anlagen geplant und wann wird diese erfolgen?

Es ist vorgesehen, die Sonnenblumen-Grundschule mit 24 weiteren Luftreinigern auszustatten. Über das Lieferdatum liegen keine Erkenntnisse vor.

Schriftliche Anfrage -SchA VIII/1582