Durchsetzung Maserimpfschutz

Schriftliche Anfrage

Drucksache Nr.  IX/0559 vom 26.09.2023 des Bezirksverordneten Philipp Wohlfeil – DIE LINKE.


Ich frage das Bezirksamt:

1. Wie verteilen sich die unzulässig nicht oder nicht hinreichend gegen Masern geimpfte Schülerinnen und Schüler auf die einzelnen, überwiegend von Minderjährigen besuchten Schulen im Bezirk (einschließlich solcher in anderer Trägerschaft, bitte untergliedern in schulpflichtige und nicht schulpflichtige Schülerinnen und Schüler)?

2. Ist nach Einschätzung des Bezirksamtes gesichert, dass die Schulleitungen die Impfnachweise wirksam und umfassend überprüfen?

3. Kann das Bezirksamt Aussagen darüber treffen, ob sich Bescheinigungen über medizinische Unverträglichkeiten einer Masernschutzimpfung bei bestimmten Ärztinnen und Ärzten, etwa solchen, die bereits in der COVID19-Pandemie auffällig geworden sind, unplausibel häufen?

4. Wie viele Bewertungsgespräche, Buß- oder Zwangsgelder wurden angeordnet, mit welchem Erfolg und wurden die Zwangsgelder wiederkehrend, in welcher Höhe und in welchem Turnus erhoben?

5. Wurden nicht oder nicht hinreichend geimpfte, nicht mehr schulpflichtige Schülerinnen und Schüler vom Unterricht ausgeschlossen oder welche andere Maßnahmen wurden in solchen Fällen ergriffen?

6. Können Jugendliche ab 14 Jahren selbst, also auch gegen den Willen der Sorgeberechtigten, über eine Impfung entscheiden?

 

Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:

Zu 1.
Von den Schulen wurden zunächst 426 Schülerinnen und Schüler von 25 Schulen im Bezirk als nicht geimpft gemeldet. Davon besuchten 319 Kinder Grundschulen und waren somit in jedem Fall noch schulpflichtig. 51 Schülerinnen wurden von Gymnasium gemeldet, hier sind möglicher Weise auch
nicht mehr schulpflichtige Schülerinnen und Schüler inkludiert. Dies würde eine händische Auswertung erfordern, die leider nicht zeitnah möglich ist.
56 Personen wurden von Berufsschulen gemeldet; hier ist dementsprechend in jedem Fall davon auszugehen, dass keine Schulpflicht mehr besteht. Es ist jedoch zu beachten, dass von der überwiegenden Mehrheit der Betroffenen in der Folge Impfbescheinigungen nachgereicht wurden.
Das Gesundheitsamt war daher lediglich in 152 Fällen gezwungen Bußgelder zu verhängen. Dies hatte wiederum zur Folge, dass Impfbescheinigungen nachgereicht wurden. Aktuell ist daher nur noch von einer sehr geringen Anzahl nicht geimpfter Schülerinnen und Schüler auszugehen (ca. 30 Fälle).

Zu 2.
Die Schulleitungen kommen ihrer Verpflichtung nach und prüfen entsprechend des Gesetzes die Impfnachweise wirksam.

Zu 3.
Eine Häufung ist nicht zu bemerken. Es handelt sich um Einzelfälle. Es sind Mediziner, die inzwischen bundesweit bekannt sind und teilweise auch juristisch zur Verantwortung gezogen wurden.

Zu 4.
Im Bezirk wurden bisher 150 Bußgelder angeordnet. Teilweise liegen diese noch zur weiteren Bearbeitung bei der Amtsanwaltschaft Berlin vor. Bisher wurden Zwangsgelder bei nicht Vorlage angedroht. Nur in Ausnahmefällen erfolgte nach Erhalt dieses Schreibens keine Vorlage des Impfausweises beim Gesundheitsamt.

Zu 5.
Es wurde keine schulpflichtige Schülerin, kein schulpflichtiger Schüler vom Unterricht ausgeschlossen.

Zu 6.
Ja.

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