Einkommensschwache von Gebühren für den elektronischen Personalausweis befreien

Antrag

Antrag

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber dem Senat für eine landeseinheitliche Regelung einzusetzen, die darauf gerichtet ist, Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach SGB II und XII und andere Einkommensschwache von Gebühren für die Ausgabe des elektronischen Personalausweis freizustellen.

Begründung:

Der elektronische Personalausweis wird zum 1. November 2010 eingeführt und 28,80 € kosten. Eine solche Summe ist aus dem gegenwärtigen Regelsatz nach SGB II und XII nicht zu finanzieren.

Der Gesetzgeber auf Bundesebene hat eine Gebührenbefreiung als Kann-Bestimmung vorgesehen. Im Interesse gleichwertiger Lebensbedingungen für Empfangende von Leistungen nach SGB II und XII in Berlin ist es erforderlich, diese Gebührenbefreiung einheitlich zu regeln und zugleich eine berlinweite Lösung für den Umgang mit den bestehenden Kosten zu finden.

 

Philipp Wohlfeil