Erhaltungssatzung in Köpenick-Nord
Schriftliche Anfrage VIII/0530
Wurde vom Bezirksamt geprüft, ob für die Wohnanlage Mahlsdorferstraße 54, 54A, 55, 56, 56A, 57, 57A, 58, 59, 60, 61, Genovevastraße 2 eine städtebauliche Erhaltungssatzung erlassen werden kann und, wenn ja, mit welchem Ergebnis und, wenn nein, warum nicht?
gestellt am 05.07.2018
von Uwe Doering
Das Bezirksamt antwortet am 17.08.2018
Das Bezirksamt hat mit dem Beschluss Nr. 213/2018 am 14.8.2018 die Aufstellung einer Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Nr. 1. BauGB zum Erhalt der städtebaulichen Eigenart der Anlage beschlossen.