Erhaltungsverordnung für die Grünauer Straße 89-115

Kleine Anfrage - KA VII/0631

1. Macht eine Erhaltungsverordnung für die genannten Bauwerke Sinn?

2. Welches Verfahren ist gegebenenfalls durch die BVV einzuleiten?

3. Ist eventuell durch das Stadtplanungsamt Unterstützung zugesagt worden?

Gestellt am: 06.10.2014

Von Ernst Welters

Beantwortet am: 22.10.2014

Antwort des Bezirksamts

Zu 1.:
Der Gebäudekomplex Grünauer Straße 89-115 steht nicht unter Denkmalschutz. Er ist nicht Ortsbild prägend und genießt keine besondere Bedeutung hinsichtlich der Stadtgestalt. Für den Erlass einer Erhaltungsverordnung besteht keine Grundlage.
In den 1990er Jahren wurden im Bezirk Treptow-Köpenick zahlreiche Untersuchungen
durchgeführt, hinsichtlich der Frage, ob Erhaltungssatzungen aus stadtplanerischer Sicht
sinnvoll und notwendig sind. Daraus resultieren 11 Erhaltungsgebiete. Für weitere Erhal-
tungsgebiete besteht keine Notwendigkeit.


Zu 2:
Es ist kein Verfahren einzuleiten.


Zu 3:
Nein.


Rainer Hölmer

Dateien