Für einen neuen Flächennutzungsplan – Stärkung des Klimaschutzes und Reduzierung der Bodenneuversiegelung

Antrag

Antrag

 

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber dem Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass für die Stadt Berlin ein neuer Flächennutzungsplan erarbeitet wird, der die neuen Anforderungen aufgrund der tatsächlichen Bevölkerungsentwicklung, des sozialen, ökonomischen und demografischen Wandels einerseits sowie die Anforderungen des Klimaschutzes und der Erhaltung natürlicher Lebensgrundlagen, insbesondere des Bodens, des Wassers, ausreichender Erholungsmöglichkeiten sowie des Erhalts der Biodiversität dienenden Sicherung von Biotopverbindungen andererseits berücksichtigt.

Dabei sollte es insbesondere gehen um:

1. Beschränkung der Neuversiegelung durch Reduzierung der Überbaubarkeit, insbesondere bisher nicht beplanter Flächen sowie von Flächen, die in Verbindung mit Landschaftsräumen bzw. Grünflächen stehen

2. Konzentration der Bebauung auf Wiederbebauung bereits genutzter Flächen, die von Achsen des öffentlichen Nahverkehrs erschlossen sind; Gebot der Entsiegelung bei Neuversiegelung von Flächen

3. Sicherung, Erhalt und Ausprägung von Kaltluftentstehungszonen und klimawirksamen Grünkorridoren, insbesondere von Parks, Wald, Friedhöfen, Kleingärten und Gewässern sowie Sicherung naturschutzrelevanter Flächen; Prüfung der Umwidmung nicht mehr für Wohn- bzw. Gewerbezwecke vermarktbarer Flächen in Grün

4. Prüfung einer sinnvollen Erweiterung von Flächen landschaftsgeprägten Wohnens

5. Sicherung solcher Gewerbe- bzw. Industrieflächen, die günstig per Bahn erschließbar sind


Begründung:

Die Stadtentwicklung einer nachhaltigen Metropole muss ihren aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten. Eine wirksame Reduzierung der Neuinanspruchnahme unbebauter Fläche wäre dabei ein wesentlicher Beitrag.

Der Bund forderte die Kommunen dazu auf, die Bodenneuversiegelung bis zum Jahr 2020 auf ein Drittel zu reduzieren. Auch wenn die Erfüllung solcher Zielstellungen wegen fehlender Ausgangsdaten und technisch schwierig umsetzbaren Monitorings schlecht messbar ist, muss die Reduzierung der Neuversiegelung auch in konkretes Planungsrecht umgesetzt werden können.

Der gegenwärtig gültige Flächennutzungsplan, der Grundlage für die verbindliche Bauplanung vor Ort ist, ging von der Entwicklung Berlins zu einer europäischen Metropole für 5 Millionen Einwohner aus. Auch unter Beachtung der tatsächlichen Entwicklung seither stellen sich inzwischen andere Aufgaben. Neben der Sicherung städtischer Funktionen müssen in verstärktem Maße Anforderungen an das Stadtklima und Verpflichtungen zum Erhalt der Biodiversität mit in die Stadtentwicklung integriert werden.

 

Marina Borkenhagen