Gelände der Rathenauhallen in Oberschöneweide

Kleine Anfrage - KA VII/0905

1. Welche Unternehmen befinden sich derzeit auf dem Gelände der Rathenauhallen in Oberschöneweide?

2. Wie viele Arbeitsplätze werden durch diese Unternehmen gesichert?

3. Sieht sich das Bezirksamt in der Veranlassung, Maßnahmen zum Schutz des dort ansässigen Gewerbes zu ergreifen und, wenn ja, welche?

Gestellt am 18.12.2015

Von Petra Reichardt

Beantwortet am 29.02.2016

Antwort des Bezirksamts

Zu 1. und 2.:

Es gibt aktuell insgesamt 64 Mieter auf dem Gelände. Diese 64 Mieter können in drei Kategorien eingeteilt werden, nämlich die Gewerbetreibenden (vom 1-Personen-Betrieb bis zum Unternehmen mit über 100 Mitarbeitern), die Kunst-/Kreativwirtschaft (vom Einzelkünstler bis zum Setreiber eines Atelierhauses bzw. einer Atelieretagel und den privaten Mietern (Lager- bzw. Hobbyraum).

A) Gewerbetreibende: 43 mit insgesamt etwa 360 Mitarbeitern

B) Künstler: 12 mit insgesamt etwa 70 Künstlern

C) Private Mieter: 9

Bei der Anzahl der Mitarbeiter handelt es sich lediglich um eine Schätzung. Es wird dabei außerdem nicht unterschieden, ob es sich um Mitarbeiter in Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung handelt (z.B. bei Lidl viele MA in Teilzeit). ln dieser Aufstellung nicht berück$ichtigt ist das Atelierhaus 79, welches einem anderen Eigentümer gehört, welches sich aber auch innerhalb des B-Pian-Gebietes "RathenauHallen" befindet. Dieses ist an einen zentralen Mieter vermietet, welcherwiederum an Künstler und Kreative untervermietet.

Zu 3.:

Das Bezirksamt hat keine rechtliche Handhabe, einem Unternehmen vorzuschreiben, wo esseinen Unternehmenssitz haben soll und/oder bestehen lassen soll. Es gibt des Weiteren keine rechtliche Handhabe, einem Grundstückseigentümer vorzuschreiben, an wen oder zu  welchen Konditionen er vermietet. Daher können die vor Ort ansässigen Unternehmen nicht unmittelbar geschützt werden. Die vor Ort ansässigen Unternehmen genießen jedoch baurechtliehen Bestandsschutz auch gegenüber nachträglichen Baurechtsänderungen, z.B. durch die Aufstellung eines Bebauungsplans, sofern ihr Unternehmenssitz baugenehmigt ist. Im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans 9-58 werden daher die bestehenden Baurechte besonders berücksichtigt. 

Oliver Igel

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