Gelände Segelfliegerdamm 1 - 45 (ehem. Kühlautomat) in Berlin-Johannisthal

Kleine Anfrage KA VII/0934

1. Ist dem Bezirksamt bekannt, inwieweit auf dem Gelände Segelfliegerdamm 1 - 45 (ehemals Kühlautomat Berlin) in Berlin-Johannisthal das Problem der Eigentumsfragen geklärt werden konnte?

2. Kennt das Bezirksamt Aktivitäten, das Gelände zu entwickeln?

3. Inwieweit kann das Bezirksamt Einfluss auf die Sicherung und den Erhalt der denkmalgeschützen Bereiche nehmen?

Gestellt am 01.02.2016

Von Edith Karge

Beantwortet am 02.02.2016

Antwort des Bezirksamts

Zu 1.:

Die Frage des Eigentums ist geklärt. Bei den Eigentümern handelt es sich um eine Erbengemeinschaft Die Eigentümer bzw. aus den Erbschaften Begünstigten sind in England bzw. den USA ansässige Stiftungen, die örtliche Vertreter benannt haben.

Zu 2.:

Das Grundstück liegt im Entwicklungsgebiet Johannisthai/Adlershof. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt erarbeitet derzeit einen Bebauungsplan 9-15a, der entsprechend der historisch gewachsenen Struktur dort Gewerbegebiete ausweist. Die Senatsverwaltung bzw. der beauftragte Entwicklungsträger verhandelt mit den Eigentümern über Lösungsansätze der komplexen Situation.

Zu 3.:

Ein Großteil der vorhandenen Gebäudesubstanz steht unter Denkmalschutz. Die Luftverkehrs-Gesellschaft Berlin-Johannisthal (LVG) Bauten sind bedeutende städtebauliche Erinnerungsträger. Sie erinnern an die stürmische Entwicklung, die Johannisthai mit der Einrichtung des Flugplatzes und den unmittelbar nachfolgend errichteten Produktionsstätten nahm, wie auch an den damit einhergehenden Wandel des Ortsbildes.

War der Ort bis zur Jahrhundertwende noch wesentlich ländlich geprägt und den Berlinern allenfalls als Kurort und beliebte Sommerfrische bekannt, so wurde Johannisthal nach 1910, wie auch das nahegelegene Adlershof zum Inbegriff für Fortschritt und Technikbegeisterung. Sie werden zurzeit nur zu einem geringen Teil durch gewerbliche Zwischennutzungen in Anspruch genommen.

Der aktuelle Zustand des Grundstücks des ehemaligen VEB Kühlautomat ist äußerst bedauerlich. Die Bezirks- und die Senatsverwaltung haben bereits mehrere Gespräche mit Vertretern des Eigentümers geführt, um das Gelände einer neuen Nutzung zuzuführen. Die Suche nach einer wirtschaftlich tragfähigen Nutzung, die auch mit städtebaulichen und denkmalrechtlichen Belangen vereinbar ist, ist jedoch nicht immer leicht.

Rainer Hölmer 

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