Hinweis zur Registrierung zur Europawahl veröffentlichen

interfraktioneller Antrag:

Das Bezirksamt wird ersucht, mit folgenden Maßnahmen auf die Möglichkeit hinzuweisen, dass Bürgerinnen und Bürger anderer EU-Staaten in der Bundesrepublik an der Wahl zum Europäischen Parlament am 25. Mai 2014 teilnehmen können, sofern sie sich vorher registrieren lassen.:
    Die entsprechenden Formulare sollen im Internetangebot des Bezirksamtes sowie als Formulare in den Bürgerämtern bereitgestellt werden.
    Auf die Notwendigkeit der einmaligen Registrierung, um wahlberechtigt in Deutschland zu sein, soll im Internetangebot des Bezirksamtes und durch Presseveröffentlichungen des Bezirksamtes hingewiesen werden.
Das Bezirksamt wird ersucht, diese Maßnahmen zügig umzusetzen, weil die Frist für die Registrierung am 4. Mai 2014 (Eingang des Antrages beim Bürgeramt) abläuft.

Begründung:
Wahlberechtigt sind alle EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die seit drei Monaten in Berlin Treptow-Köpenick gemeldet sind, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Letzteres erfolgt nur auf Antrag. Dieser muss bis spätestens 4. Mai 2014 gestellt werden. Wer 2009 und früher schon einen Antrag gestellt hat, wird automatisch in das Verzeichnis übernommen.

Berlin, den 24.03.14

Philipp Wohlfeil

Drucksache VII/0688