Hotel für Autoreifen, Wohnbebauung und Kündigung von Kleinbetrieben

Kleine Anfrage - KA VII/0825

1. Wie ist der aktuelle Stand für die Errichtung eines Reifenhotels durch die Firma Zellmann, liegen die vollständigen Anträge für den geplanten vorhabenbezogenen Bebauungsplan vor und wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen?

2. Liegen dem Bezirksamt Informationen vor, dass keine Ein- oder Ausfahrt zur Semmelweisstraße geplant ist?

3. Gab es von den Kleinbetrieben nach den Kündigungen ihrer Gewerbeflächen an der Rudower Straße durch den neuen Eigentümer Anfragen zur Unterstützung?

4. Sind dem Bezirksamt darauf begründete Geschäftsaufgaben bekannt?

5. Welche Bebauungen sind auf diesen Flächen laut gültiger Bebauungspläne möglich?

6. Ist eine Ein- und Ausfahrt des geplanten Reifenhotels somit über die Rudower Straße möglich?

7. Welche Chancen für Wohnbebauung sieht das Bezirksamt im von den Straßen Pfarrwöhrde, Semmelweisstraße, Wegedornstraße und Rudower Straße umschlossenen Gebiet angesichts der entstandenen Wohngebiete im angrenzenden Bereich?

8. Liegen für dieses Gebiet Bauanfragen oder Bauanträge vor?

Gestellt am 15.07.2015

Von Tino Oestreich

Beantwortet am 29.07.2015

Antwort des Bezirksamts

Zu Frage 1:

Der aktuelle Planungsstand ist weiterhin die Auswertung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und Vorbereitung der frühzeitigen Behörden- und Trägerbeteiligung (TÖB). Es liegen noch nicht alle Unterlagen seitens des Investors vor. Mit einem Baubeginn ist erst nach Abschluss des B-Pianverfahrens zu rechnen.

Zu Frage 2:

Nein; der letzte Entwurf für das Reifenhotel hatte eine Ein- und Ausfahrt von der Semmelweisstraße neb€m der Zufahrt zur Anlieferung für den Aldi-Markt.

Zu Frage 3:

Im Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans waren oder sind keine Gewerbemieter ansässig (s. KA Vll/0800 v. 03.06.2015).

Zu Frage 4:

Nein. Siehe zu Frage 3.

Zu Frage 5:

Bis zur Festsetzung des XV-19-1 VE ist der Bebauungsplan XV-19 rechtsverbindlich. Dieser weist für die in Rede stehende Fläche ein Mischgebiet MI 1 aus. Zulässig wären nur noch Wohnnutzungen, da der gewerbliche Anteil in dem Mischgebiet bereits ausgeschöpft ist (Einzelhandel) und mit weiterem Gewerbe ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Wohnen und Gewerbe nicht mehr realisierbar wäre.

Zu Frage 6:

Über die Rudower Straße erfolgt bereits die Zufahrt zum geplanten Autohaus an der Wegedornstraße und zu den Stellplätzen.

Zu Frage 7:

Der genannte Bereich des B-Plans XV-19 westlich der Pfarrwöhrde ist festgesetzt als WA 1, Mischgebiet MI 2 und MI 1 (der in Bearbeitung befindliche XV-19 VE 1 („Auto-Zellmann“)). Wohnungsbau wäre möglich im gesamten WA 1 entlang der Pfarrwöhrde, Semmelweisstraße 73-87 und Rudower Straße 85-86.

Zu Frage 8:

Nein, es liegen keine Anträge auf Vorbescheid oder Bauanträge zur Beurteilung vor.

Rainer Hölmer