Innere Einkehr und Trauerbewältigung - Würdige Nutzung von Trauerhallen

Antrag, interfraktionell

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die Nutzung der Räume, insbesondere der Nebenräume, von städtischen Trauerhallen für würdige, der Bestimmung von Trauerhallen naheliegende Zwecke zu ermöglichen. Dazu zählen Treffen von Trauergruppen oder meditative Begegnungen, die der Pietät und Würde des Ortes entsprechen.

 

 

 

Begründung

Am Beispiel der restaurierten Rahnsdorfer Friedhofskapelle zeigte sich, dass eine Trauerhalle unabhängig vom unmittelbaren Anlass einer Beisetzung ein Ort der Begegnung sein kann. Wenngleich nicht alle Veranstaltungen, die zum Zweck der Spendenakquise per Sondergenehmigung stattfanden, diesem Zweck entsprechen würden, so sind doch einige Anlässe und Begegnungen denkbar, die der besonderen Bestimmung des Ortes entsprechen ohne den unmittelbaren Anlass einer Beisetzung.

 

Ansprechpartner

Philipp Wohlfeil

 

Drucksache VII/1348

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