Keine bürgerunfreundlichen Einschränkungen des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs

Antrag
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich im Rat der Bürgermeister gegen geplante Änderungen des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AG BauGB), die eine Beschneidung der Kompetenzen der Bezirke in der Bauleitplanung bedeuten, auszusprechen.
Insbesondere der Absicht, bereits bei Bauvorhaben von 200 statt bisher 500 Wohneinheiten ein gesamtstädtisches Interesse feststellen zu können und Bebauungspläne mit städtebaulichen Verträgen auf die Senatsebene zu ziehen, ist entschieden entgegenzutreten.
Des Weiteren sollte das Bezirksamt die Einschränkungen der Mitgestaltungsmöglichkeiten durch die Bürgerinnen und Bürger problematisieren.

Begründung :

Diese möglichen Beschlüsse stehen im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen von 1994 zur Abschichtung von Aufgaben in die Bezirke, mit denen die Aufgabenteilung zwischen Haupt- und Bezirksverwaltung vorgenommen wurde. Zwar ist die Absicht, die Rechtsprüfung vor die Beschlussfassung der BVV zu ziehen, zu begrüßen, es besteht aber die Gefahr, dass bei mangelnder Personal- und Sachmittelausstattung der Planungsabteilungen nicht alle Bebauungspläne gleichzeitig bearbeitet werden können. Die Folge muss eine aufgabengerechte Ausstattung der Bezirke sein und nicht der Entzug von Aufgaben.

Die Folge wären bürger- und kiezferne Entscheidungen und ein entsprechend höheres Konfliktpotenzial.

Es wäre völlig kontraproduktiv, städtebauliche Verträge mit Investoren zur sozialen und ökologischen Gestaltung des Wohnumfeldes zentral auszuhandeln, weil hier eine Vielzahl von bezirklichen Planungen und Entscheidungen maßgeblich sind. Außerdem muss die Möglichkeit bestehen, große B-Plan-gestützte Vorhaben und kleinere Verdichtungen zu einer ortsteilbezogenen Gesamtkonzeption zusammenzuführen.


Ansprechpartner

Ernst Welters

Drucksache VII/0905

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