Kenntlichmachung des Spreetunnels der Knüppelbahn nach Stralau

Antrag, interfraktionell
Das Bezirksamt wird ersucht, zu prüfen, ob im Rahmen des 2. Bauabschnitts zur "Touristischen Erschließung des Areals Treptower Park" der Verlauf des auf Treptower Seite mittlerweile zerstörten Spreetunnels nach Stralau in die Oberflächengestaltung beispielsweise durch Pflasterung einbezogen werden kann.

 Begründung:

Der  Spreetunnel zwischen Treptow und Stralau ist als Gesamtanlage  denkmalgeschützt. Der Tunnel war der erste Berliner ÖPNV-Tunnel unter  der Spree. Baulich kam hier erstmals der Schildvortrieb in Deutschland zur Anwendung. Auf Treptower Seite wurde das Denkmal in den 60er Jahren zerstört – und gerät zunehmend in Vergessenheit. An der Oberfläche  erinnern nur noch Straßennamen an die Existenz des Tunnels. Der Verlauf des Tunnels einschließlich des Ausgangs auf Treptower Seite ist relativ unbekannt. Mit Hilfe einer Pflasterung kann der Verlauf des einstigen Tunnels wieder erlebbar gemacht werden.

Ansprechpartner:
Tino Oestreich

Drucksache VII/0862