Kostenerfassung und Dokumentation

Kleine Anfrage - KA VII/0998

Wie viel Zeit nimmt die Kostenerfassung und Dokumentation für die Beantwortung von Kleinen Anfragen und für die Zwischen- bzw. Schlussberichte in der Verwaltung in Anspruch und sind diese Kosten Bestandteil der in den Mitteilungen des Vorstehers jeweils ausgewiesenen Bearbeitungskosten?

Gestellt am 24.05.2016

Von Petra Reichardt

Beantwortet am 24.05.2016

Antwort des Bezirksamts

Das ist unterschiedlich und zählt natürlich zu den Gesamtkosten.

Ausweisung der Verwaltungskosten auf Basis des aktuellen Schreibens der Senatsverwaltung für Finanzen II B-H 9449-1/2015-2 vom 08.02.2016:

Zur Erstellung dieser Antwort hat ein Angestellter des Gehobenen Dienstes insgesamt 0,2 Arbeitsstunden (entspricht 11,19 €) aufgewendet. Dazu kommen Kosten bei BzBm, Büro BzBm und Büro BVV in Höhe von 27,21 €.

Damit ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von 39,13 €.

Oliver Igel 

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