Krankenversicherungszuschüsse

Antrag

Antrag

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass Zuschüsse zu Krankenversicherungen von LeistungsbezieherInnen nach dem SGB II („Hartz-IV-EmpfängerInnen“) künftig kostendeckend erfolgen.


Begründung:

In unserem Bezirk lebende Menschen, die auf Leistungen nach dem SGB II angewiesen sind, haben nicht immer die Möglichkeit, sich im Leistungsfall gesetzlich krankenzuversichern. Wegen der Einzelheiten wird hier auf die Beantwortung der KA VI/0904 vom 26. 02. 10 verwiesen.

In diesen Fällen übernimmt das „JobCenter“ gem. § 26 Abs. 2 SGB II i.V.m § 12 Abs 1c 5 u.6 VAG lediglich die Zahlung eines Zuschusses (im Jahr 2010 in Höhe von 126,05 €); nicht aber des tatsächlichen Krankenversicherungsbeitrages.

Hierdurch entsteht eine Lücke, für deren Ausgleich „keine rechtliche Grundlage“ besteht und die auch nicht aus dem Regelsatz (derzeit 359,00 € für Alleinstehende) geschlossen werden kann und darf. Dies führt dazu, dass Betroffene, wie in unserem Bezirk geschehen, nicht nur Mahnungen und Vollstreckungsandrohungen ihrer Krankenversicherungen erhalten, sondern sogar einen Bußgeldbescheid (!) wegen „des Vorenthaltens von Krankenversicherungsbeiträgen“.

Dieser unhaltbare Zustand muss im Sinne der hier lebenden Bürgerinnen und Bürger schnellstmöglich beendet werden. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 09. 02. 2010 (1 BvL 1/09 u.a.) gäbe die Möglichkeit, diese Leistung auch in unserem “JobCenter Treptow-Köpenick” zu einem “unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf” zu erklären und so Rechtsstaatlichkeit wiederherzustellen.

 

Dan Mechtel