Kündigung des "MedPunktes"

Dr. Monika Bränström

Schriftliche Anfrage - SchA VIII/0430  

  1. Wie ist die medizinische Versorgung Geflüchteter aus dem Flüchtlingsheim Groß-Berliner Damm nach Kündigung des "MedPunktes" durch das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten zum 31. März gesichert?
  2. Ist an eine Übergangslösung gedacht, wenn ein Zugang zum Regelsystem noch nicht praktikabel ist, weil z. B. durch Sprachbarrieren keine Annahme in den schon ausgelasteten Haus- und Kinderarztpraxen des Ortsteils Johannisthal erfolgt?
  3. Kann das Gesundheitsamt eine niedrigschwellige medizinische Versorgung organisieren?

gestellt am 09.03.2018

von Dr. Monika Bränström

Das Bezirksamt antwortet am 10.04.2018

Zu 1. und 2.
Das Bezirksamt hat die Fragen zu 1. und 2. an die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung und an die Senatsverwaltung fOr Integration, Arbeit und Soziales weitergeleitet.
Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales hat die Fragen wie folgt beantwortet:

Der Med-Punkt in der Erstaufnahmeeinrichtung Groß-Berliner Damm 59 wurde zum 31.03.2018 geschlossen, da der Vertrag mit dem Med-Punkte-Betreiber fristgemäß endete.
Eine vergaberechtliche Prüfung hat ergeben, dass auf Grund der aktuellen Belegungszahl (< 400 Plätze) auch eine übergansweise Vertragsverlängerung nicht möglich ist. Es wird
zurzeit die Möglichkeit geprüft, den Med-Punkt in der Gemeinschaftsunterkunft Gerlinger Straße 21 befristet weiter zu betreiben und für die noch im Asylverfahren befindlichen
Menschen der Umgebung zugänglich zu machen.

Grundsätzlich kann die durch die Schließung des Med-Punktes eventuell entstehende Versorgungslücke nur durch eine entsprechende Ertüchtigung des gesundheitlichen Regelversorgungssystem im Umfeld der Unterkunft ausgeglichen werden.

Die Zuständigkeit für die Gewährleistung eines bedarfsgerechten funktionierenden gesundheitlichen Regelversorgungssystems liegt bei der Senatsverwaltung für Gesundheit,
Pflege und Gleichstellung.

Zu 3.
Bis zum 31.03.2018 bestand ein allgemeinmedizinischer, psychiatrischer und vor allem kinderärztlicherVersorgungsbedarf über das Regelsystem hinaus.
Durch das Gesundheitsamt wird eingeschätzt, dass jetzt mehr Einsätze durch den kassenärztlichen Notdienst und den Rettungsdienst erforderlich werden. Teilweise kommt es
auch zu absehbar sich chronifizierenden Störungen im allgemeinärztlichen und psychiatrischen Bereich, die präventiv vermeidbar sind.

Aus Sicht des Gesundheitsamtes werden benötigt:
• Allgemeinärztliche Betreuung 8 Stunden wöchentlich
• Psychiatrische Betreuung 8 Stunden wöchentlich
• Kinderärztliche Betreuung 10 Stunden wöchentlich.
Außerdem wird für die ärztliche Arbeitszeit eine Arzthelferin bzw. ein Arzthelfer und Dolmetscher*innen in Arabisch, Farsi und Kurdisch benötigt.

Die Räumlichkeiten für eine solche Arbeit sind im Großberliner Damm vorhanden. Das Equipment müsste teilweise neu angeschafft werden.

Notfallpsychiatrische Einsätze sind nicht häufiger als in anderen Heimen (Seniorenheimen, Wohnungsloseneinrichtungen). Diese führt der Sozialpsychiatrische Dienst durch. Des
Weiteren besteht seitens des Sozialpsychiatrischen Dienstes eine breite Vernetzung mit den Kontakt- und Beratungsstellen, die zwei Mitarbeiler*innen (Sozialarbeit) für Menschen mit Migrationshintergrund mit psychischen Störungen bieten.
Außerdem begutachtet der Sozialpsychiatrische Dienst die Erforderlichkeil von Eingliederungshilfe für geflüchtete Menschen auch im Auftrag des Landesamtes für
Flüchllingsfragen. Das betrifft jedoch alle geflüchteten Menschen im Bezirk.

Schriftliche Anfrage - SchA VIII/0430