Lärmschutz durch Geschwindigkeitskontrollen

Kleine Anfrage KA VII/0918

1. Welche Aktivitäten hat das Bezirksamt unternommen, um den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung der Drucksache VII/0405 (Nächtlichen Lärmschutz durch Geschwindigkeitskontrollen gewährleisten) vom 2. Mai. 2013 umzusetzen?

2. Wie viele Geschwindigkeitskontrollen erfolgten seitdem aus Lärmschutzgründen zwischen 22 und 6 Uhr und, falls keine erfolgten, was waren die Gründe dafür?

3. Nach welchen Kriterien werden aktuell Standorte und Häufigkeiten von Geschwindigkeitskontrollen festgelegt?

Gestellt am 14.12.2016

Von Johann Eberlein

Beantwortet am 16.02.2016

Antwort des Bezirksamts

Zu 1. bis 3.:

Die Beantwortung der Fragestellungen ergibt sich aus dem parallel eingereichten Schlussbericht zum Beschluss 0247/18/13 Drs. Vll/0405. 

Michael Grunst

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