Mängel bei der Schulreinigung

Kleine Anfrage - KA VII/0920

1. An welchen Schulen wurden seit Inkrafttreten des Reinigungskonzepts für alle bei der Serviceeinheit Facility Management verwalteten landeseigenen Objekten neue Verträge für die Schulreinigung abgeschlossen?

2. Ging seitdem die Zahl der Mängelanzeigen an diesen Schulen zurück (bitte Anzahl der Mängel pro Monat von allen Schulen seit 2013 auflisten)?

3. An wie vielen Schulen gibt es aktuell keine Hausmeisterinnen oder Hausmeister beziehungsweise an welchen Schulen sind Hausmeisterinnen und Hausmeister seit längerer Zeit krank gemeldet?

4. Wer kontrolliert die Reinigungsleistungen im Falle der Nichtanwesenheit einer Hausmeisterin bzw. eines Hausmeisters?

5. Sofern Schulpersonal die Kontrolle der Reinigungsleistungen übernimmt, auf welche Weise bekommt die Schule die hierfür aufgewendete Zeit kompensiert?

6. Warum werden die Schulen weiterhin nicht im Vorfeld des Vertragsschlusses zwischen Bezirksamt und Reinigungsfirma einbezogen, etwa um Besonderheiten der Schulgebäude zu berücksichtigen (falls eine Beteiligung der Schulen der Fall sein sollte, bitte entsprechende Niederschriften beifügen)?

7. Warum wird mit Reinigungsfirmen, die an einer Schule gekündigt werden, unmittelbar nach Auslaufen wieder ein neues Vertragsverhältnis eingegangen, obwohl die Schule dagegen protestiert und auch der gesunde Menschenverstand eine Verbesserung der Reinigungsleistung eigentlich ausschließt?

8. Besteht Kenntnis darüber, dass Angehörige und sogar minderjährige Kinder von Reinigungskräften bei der Schulreinigung helfen?

9. Wie wird sichergestellt, dass es sich bei den von den Reinigungsunternehmen eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern um Fachpersonal handelt und was tut das Bezirksamt, wenn es von der Schule einen entsprechenden Hinweis erhält?

10. Wie bewertet das Bezirksamt den Umstand, dass auch Schulleiterinnen und Schulleiter hin und wieder bei der Reinigung Ihrer Schule "mithelfen", weil die Reinigungsergebnisse an ihrer jeweiligen Schule unerträglich sind?

11. Warum werden die Wände der Toiletten in der Schule am Berg nicht gereinigt?

12. Warum wurden in der Edisongrundschule im ganzen Jahr 2014 die Fenster nicht geputzt?

Gestellt am 18.01.2016

Von Johann Eberlein

Beantwortet am 30.03.2016

Antwort des Bezirksamts

Zu 1. Die Schulen, für die neue Verträge für die Schulreinigung seit lnkrafttreten des Reinigungskonzeptes abgeschlossen worden sind, entsprechen denen, die in der Anlage aufgeführt sind.

Zu 2. Die tägliche Dokumentation der einzelnen Mängelanzeigen erfolgt erst seit April 2014. Das Reinigungskonzept trat zum 01.09.2014 in Kraft. Seit dem ist an einigen Schulen die Anzahl der Mängelanzeigen zurückgegangen, an einigen gleich geblieben und an einigen gestiegen. Eine pauschale Aussage zum Rückgang der Mängelanzeigen kann daher nicht getroffen werden. Die genaue Auflistung der Mängelanzeigen ist der Anlage zu entnehmen.

Zu 3. Seit Jahresbeginn sind alle Schulen mit einem/r Schulhausmeister/in ausgestattet. Es gibt täglich Krankmeldungen, jedoch derzeitig keine längeren Ausfälle.

Zu 4. Dies ist Aufgabe des Vertretungshausmeisters/in, ggf. hinterlässt auch das Lehrerpersonal eine Notiz für Mängelanzeigen im Hausmeister-Buch.

Zu 5. Das Schulpersonal übernimmt keine eigenen umfangreichen Kontrollaufgaben sondern meldet nur augenscheinliche Mängel weiter, die es im Rahmen seiner originären Aufgabenerledigung wahrnimmt.

Zu 6. Das Facility Management hat bereits erkannt, dass es an vielen Schulen spezielle Reinigungsanforderungen gibt. Für künftige Ausschreibungen zur Reinigungsleistung ist es deshalb das Ziel, für jede Schule gesondert ein Leistungsverzeichnis, abgestimmt auf die Besonderheiten der einzelnen Schulen, unter Berücksichtigung der entsprechenden DIN, Vertragsbestandteil werden zu lassen. Da dies aber auf Grundlage des vorhandenen Budgets umzusetzen ist, stößt das Bezirksamt hier auf Grenzen, die dem gerecht werden der Bedürfnisse aller Schulen entgegenstehen.

ln der Vergangenheit wurden bereits erhöhte oder spezielle Bedarfe einiger Schulen in Abstimmung mit den Schulleiterinnen und Schulleitern in Form von Nachträgen zum Reinigungsvertrag berücksichtigt.

Zu 7. Bei Ausschreibung der Schulreinigung die einen Schwellenwert von 207.000,00 EUR netto überschreiten, ist das Verfahren entsprechend Nr. 1.1 AV § 55 LHO nach dem Vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) als EU-weites Verfahren durchzuführen. Somit unterliegt das Verfahren der Vergabeverordnung und der Zweiten Abschnitt der Vergabe- und Vertragsordnung für Lieferungen und Leistungen (VOL EG/A). .

Diese ist gemäß Nr. 6.2 Satz 2 AV §55 LHO nach drei Jahren zu wiederholen. Die Separierung eines Objektes aus einem Los im laufenden Ausschreibungsverfahren zu Gunsten eines bestimmten Dienstleistungsunternehmens wäre ein Verstoß gegen das Umgehungsverbot des § 2 Abs. 2 Vergabeverordnung (VgV), wonach ein Auftrag nicht in der Absicht geschätzt oder aufgeteilt werden darf, um ihn der Anwendung der Vergabeverordnung zu entziehen. Gleichzeitig wäre dies ein Verstoß gegen § 2 Abs. 2 EG VOLIA, wonach Aufträge im Wettbewerb und im Wege transparenter Vergabeverfahren vergeben werden müssen.

Zu 8. Das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin hat keine Kenntnis darüber, dass Angehörige und sogar minderjährige Kinder von Reinigungskräften bei der Schulreinigung helfen.

Zu 9. Gemäß § 4 Abs. 1 des Mustervertrages, der hier zur Anwendung kommt, ist der Auftragnehmer verpflichtet, nur fachkundiges und zuverlässiges Personal einzusetzen. Da es sich bei den hier abgeschlossenen Verträgen um den Vertragstypus Werkvertrag handelt, ist eine weitergehende Einflussnahme nicht möglich. Bei einem Werkvertrag ist der Auftragnehmer Schuldner des Erfolges und nur des Erfolges. Einen weitergehenden Eingriff in das Leistungsbestimmungsrecht des Auftragnehmers würde dem Vertragstypus Werkvertrag widersprechen und stattdessen den Vertrag zum Dienstvertrag wandeln. Damit würde der Auftragnehmer uns nicht mehr den Erfolg schulden, sondern nur die bloße Verpflichtung zum Tätigkeitwerden. Somit kann das Bezirksamt dem Auftragnehmer nicht direkt vorschreiben, welches Personal er konkret einzusetzen hat. Das Bezirksamt geht deshalb den Weg der indirekten Einflussnahme, denn wenn das Reinigungsergebnis nicht dem geschuldeten Erfolg entspricht, ist das hauptsächlich auf Organisationsprobleme des Auftragnehmers oder auf das Personal zurückzuführen. Somit wird also durch das Bezirksamt bei der Bearbeitung von Mängeln indirekt auch dafür gesorgt, dass der Auftragnehmer zukünftig besser ausgebildetes Personal einsetzt, falls schlecht ausgebildetes Personal die Fehlerursache war.

Darüber hinaus hat das Bezirksamt nach § 4 Abs. 5 des Mustervertrages das Recht, den Austausch, aber auch nur den Austausch einer Arbeitskraft zu verlangen.

Zu 10. Dies ist dem Schulträger nicht bekannt, die Schulleitungen zeigen dem Schulträger unerträgliche Vorkommnisse mit der Bitte um sofortige Unterstützung bei FM an.

Zu 11. Das Leistungsverzeichnis des Reinigungsvertrages sieht eine tägliche Entfernung nicht haftender und haftender Verschmutzungen der Fliesen -und Trennwände vor. Bei besonders starker Verschmutzunq ist ein Antrag der Schule auf Sonderreinigung zu stellen. Für die Schule am Berg, Köpenicker Str. 31 wurde im Dezember 2015 ein Antrag auf Sonderreinigung der WC-Anlagen gestellt. Das daraufhin eingeholte Angebot von der Reinigungsfirma konnte bereits am nächsten Tag geprüft und der Auftrag zur Sonderreinigung zum Stundenverrechnungssatz erteilt werden. Die Reinigung incl. Wände wurde zur vollen Zufriedenheit in den Weihnachtsferien durchgeführt. Seitdem sind keine starken Verschmutzungen zu verzeichnen.

Zu 12. Mit E-Mail vom 16.12.2013 von Sen Stadt Um erlangte das Bezirksamt TreptowKöpenick von Berlin Kenntnis über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens der bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich gebundenen Glas-Reinigungsfirma. Bis zu einer Neuausschreibung der Leistung wurde als Interimslösung bei Anfragen von Schulen nach Prüfung des Bedarfs die Glasreinigung von einer weiteren vertraglich gebundenen Firma durchgeführt. Zu einem früheren Zeitpunkt trat die Schule nicht an das Facility Management heran.

Der nach Ausschreibung 2015 für die betreffenden Schulen abgeschlossene Glasreinigungsvertrag GR006_2015 vom 23.06.2015 sieht eine Reinigung für April/Mai und ggf. eine zweite (nach Notwendigkeit und Rücksprache mit der Hausverwalterin l dem Hausverwalter) für September/Oktober vor. Nachdem erstmalig in den Sommerferien 2015 durch die Schule die Anfrage zur Reinigung noch vor Aufnahme des Schulbetriebs zum neuen Schuljahr an das Bezirksamt herangetragen wurde, konnte aus Kapazitätsgründen lediglich eine teilweise Glasreinigung mit der neuen Reinigungsfirma vereinbart werden. 

Rainer Hölmer

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