Märchenviertel

Kleine Anfrage - KA VII/0517

1. Sind durch die Denkanstöße des Denkmalrates an die untere Denkmalschutzbehörde zwischenzeitlich Entscheidungen hinsichtlich des Erhalts der alten Kastendoppelfenster und des Austausches nur eines Fensterflügels gegen eine Fenstertür als Zugang zum Balkon, damit die Fensterbrüstungen und somit die Fassade in ihrer Ursprünglichkeit erhalten bleibt, getroffen worden?

2. Müssen nicht schadstoffbelastete Dachstühle der Pro Mittelheide abgerissen werden? Diese Dächer haben eine neue Eindeckung, ebenso Dachrinnen und Abfallrohre. Inwieweit wird die untere Denkmalschutzbehörde die dazu gemachten Vorschläge der Herren Förster und Engel im Sinne des Baudenkmals Mittelheide prüfen? Kann man nicht Dachböden ohne Komplettabriss sanieren und ausbauen?

Gestellt am: 25.03.2014

Von Ernst Welters

 Beantwortet am: 11.04.2014

Antwort des Bezirksamts

Zu 1.
Die Anregungen und Empfehlungen des Bezirksdenkmalrates wurden im Rahmen der
Antragsbearbeitung zum zweiten Bauabschnitt geprüft. Insbesondere konnten die
Empfehlungen des Bezirksdenkmalrates zu den Kastendoppelfenstern übernommen werden. In den Fassadenbereichen, bei denen Balkone vorgehängt werden, ist aus
denkmalschutzrechtlicher Sicht die Öffnung der Fassade möglich.

Zu 2.
Im zweiten Bauabschnitt werden die Dachstühle erneuert. Einerseits sind Belastungen durchSchadstoffe in den Dachstühlen zu verzeichnen, andererseits sind die Dachstühle nach Kriegsverlust wieder aufgebaut worden. Um die Einheitlichkeit der Siedlungsanlage zu wahren und zu erhalten, wurde den Anträgen zur Erneuerung zugestimmt.


Rainer Hölmer

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