Manege frei: Spaß ohne Wildtiere und Ponykarussells bei Zirkussen und Jahrmärkten

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, bei der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für öffentliches Straßenland bzw. der Überlassung öffentlicher Flächen an Dritte, Tierschutzaspekte zu berücksichtigen. Grundsätzlich sollen bezirkliche Flächen nur dann von Dritten, insbesondere Zirkussen und Jahrmärkten, genutzt werden, soweit diese sich verpflichten, Wildtiere, insbesondere Gattungen der folgenden Arten, weder mitzuführen noch zur Schau zu stellen: Affen, Elefanten, Großbären, Giraffen, Nashörner, Flusspferde, Tümmler, Delfine, Greifvögel, Flamingos, Pinguine und Wölfe und darüber hinaus auf die Durchführung von Ponykarussells zu verzichten.

Weiterhin wird dem Bezirksamt empfohlen,

1. sich gegenüber den Eigentümern von Flächen, die in der Vergangenheit für die Durchführung von Zirkussen oder Jahrmärkten genutzt wurden oder dafür geeignet sind, sich für eine freiwillige Beachtung des Tierschutzes in dieser Weise bei der Überlassung an Dritte einzusetzen und

2. gegenüber dem Senat die Initiative des Berliner Tierschutzbeauftragten zu unterstützen, der sich für ein berlinweites Verbot von Wildtieren in Zirkussen einsetzt.



Begründung:
Eine artgerechte Haltung von Wildtieren unter den Bedingungen und den Anforderungen eines Zirkusbetriebs in Hinblick auf Mobilität, Gehegegröße und Witterungsverhältnisse ist faktisch ausgeschlossen. Ein Elefant beispielsweise legt in freier Wildbahn häufig bis zu 30 Kilometer pro Tag zurück und hat dementsprechend das Bedürfnis nach mehr Raum und Bewegung, als es in den Käfigen eines Wanderzirkus‘ möglich ist. Kunststückchen, welche Wildtiere präsentieren, sind nicht arttypisch und werden den Tieren mit quälenden Methoden eingeübt.

Deshalb gelten bereits in 17 EU-Ländern generelle Verbote oder restriktive Einschränkungen für die Haltung von Wildtieren in Zirkussen. Auch in Deutschland wird darüber diskutiert und der Bundesrat hat die Bundesregierung zum Erlass einer entsprechenden Rechtsverordnung aufgefordert. Da die Bundesregierung dem bislang aber nicht folgt, schließen Kommunen, auch Berliner Bezirke, dies jedenfalls für eigene Flächen aus. Dem sollte sich der Bezirk Treptow-Köpenick anschließen.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat sich in seinen „Zirkusleitlinien“ insbesondere gegen die Haltung von Menschenaffen, Tümmlern, Delfinen, Greifvögeln, Flamingos, Pinguinen, Nashörnern, Wölfen, Giraffen, Großbären, Flusspferden und Elefantenbullen ausgesprochen, da eine artgerechte Haltung bei wandernden Unternehmen generell nicht gewährleistet werden kann.

Momentan existiert keine rechtliche Handhabe Wildtiere in Zirkussen zu verbieten. Wenn sachliche Gründe vorliegen, kann jedoch eine Nutzung untersagt werden. Diese sachlichen Gründe lägen mindestens dann vor, wenn sich das Verbot auf die vom Bundesrat in seiner Drucksache 78/16 genannten Tiere, also Affen (nichtmenschliche Primaten), Elefanten, Großbären, Giraffen, Nashörner und Flusspferde bezieht.

Weiterhin sind auch Ponykarussells nicht auf bezirklichen Flächen zu dulden, da die fortgesetzte einseitige Kreisbewegung unweigerlich, ungeachtet etwaiger Erholungspausen, im Laufe der Zeit zu Schäden im Bewegungsapparat (ungleiche Beanspruchung der Gelenke, Bänder und der Wirbelsäule) führt und die Stereotypie des Tätigkeitsmusters und die damit verbundene Reizarmut für die Tiere eine zusätzliche, psychische Belastung darstellt.

Philipp Wohlfeil
Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE

Andrea Gerbode
Vorsitzende Fraktion B'90/Grüne

Cornelius Engelmann-Strauß
Vorsitzender Piratenfraktion

 

Ansprechpartner

Philipp Wohlfeil

Drucksache VII/1290