Marienhain
Kleine Anfrage - KA VII/0527
1. Steht die Mauer, die das Grundstück "Marienhain" vom nördlich liegenden Wohngebiet trennt, unter Denkmalschutz?
2. Wenn ja, wurde dies bei der Planung der Mauerdurchbrüche zu den Straßen Am Marienhain, Marienhütter Weg und Bockmühlenweg berücksichtigt?
Gestellt am: 10.04.2014
Von André Schubert
Beantwortet am: 14.04.2014
Antwort des Bezirksamts
Zu 1.
Nach der Kartierung des Garten- und Baudenkmals Marienhain steht nur ein Teil der nördlichen Mauer unter Denkmalschutz.
Zu 2.
Der Bereich, der angesprochen ist, ist nicht betroffen.
Rainer Hölmer
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