Marienhain

Kleine Anfrage - KA VII/0527

1. Steht die Mauer, die das Grundstück  "Marienhain" vom nördlich liegenden Wohngebiet trennt, unter Denkmalschutz?

2. Wenn ja, wurde dies bei der Planung der Mauerdurchbrüche zu den Straßen Am Marienhain, Marienhütter Weg und Bockmühlenweg berücksichtigt?

Gestellt am: 10.04.2014

Von André Schubert

Beantwortet am: 14.04.2014

Antwort des Bezirksamts

Zu 1.

Nach der Kartierung des Garten- und Baudenkmals Marienhain steht nur ein Teil der nördlichen Mauer unter Denkmalschutz.

Zu 2.

Der Bereich, der angesprochen ist, ist nicht betroffen.

Rainer Hölmer

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