Masernimpfung bleibt Pflicht - Verwaltungsgericht weist Eilanträge zurück

Aus dem Rathaus

Schul- und Kindergartenkinder sollen wirksam vor Masern geschützt werden. Das ist Ziel des Masernschutzgesetzes, das am 1. März 2020 in Kraft getreten ist. Einige Familien hatten dagegen geklagt, aber das Bundesverfassungsgericht hatte im vergangenen Jahr diese Klagen zurückgewiesen.

Das Gesundheitsamt Treptow-Köpenick hatte einen Nachweis für die erfolgte Impfung als Voraussetzung für den Schulbesuch gefordert. Für die Verweigerung dieses Dokument vorzulegen, hatte das Gesundheitsamt mit einem Zwangsgeld von 200 Euro gedroht. Dabei berief sich das Gesundheitsamt auf die Gefährlichkeit der hochansteckenden Viruserkrankung.

Die Fraktion DIE LINKE in der BVV Treptow-Köpenick hatte im vergangenen Jahr in einer Erklärung betont, dass nach Auslaufen von Übergangsregeln das vom Bundestag beschlossene Masernschutzgesetz zum beginnenden Schuljahr sein volle Wirkung entfalte. Auf Anfrage von Philipp Wohlfeil hatte das Bezirksamt erklärt, dass die fehlende Schutzimpfung unter Umständen dazu führen könne, dass Schüler:innen vom Schulbesuch ausgeschlossen werden. Dazu Wohlfeil, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE: „Impfungen wirken, sind sehr sicher und für ein solidarisches Miteinander unverzichtbar. Eltern sollten nicht die Zukunft ihrer Kinder gefährden, indem sie durch das Verweigern der Masernschutzimpfung einen Schulabschluss verhindern. Masern sind zudem auch keine harmlose Krankheit und können schwerwiegende Folgen haben, insbesondere auch für Mitmenschen mit geschwächtem Immunsystem.“

Die Eltern einer Schülerin und von zwei Schülern hatten nun gegen die Zwangsgeld-Androhung in einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht Berlin geklagt. Doch das Gericht wies dies zurück. Es entschied: Gesundheitsämter dürfen für den Schulbesuch einen Impfnachweis für Masern fordern. Wird ein solcher Nachweis von den Eltern nicht vorgelegt, kann das Gesundheitsamt ein Zwangsgeld androhen.

Bezirksstadträtin Carolin Weingart (DIE LINKE), zuständig für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Teilhabe, äußert sich dazu wie folgt: „Es ist wichtig, dass Treptow-Köpenick hier die Schulpflicht durchsetzt. Es ist unsere Pflicht, alle Kinder vor der gefährlichen Masern-Infektion zu schützen. Das Gesundheitsamt Treptow-Köpenick hat in diesem Fall Rechtsgeschichte geschrieben.“

Allerdings ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig. Gegen die Beschlüsse kann noch beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde eingelegt werden.


Dieser Artikel stammt aus Aus dem Rathaus vom Oktober 2023.  Die Zeitungen des Bezirksvorstandes und der Fraktion können hier runtergeladen werden. Beide Zeitungen gibt es auch als kostenloses Abo.