Masernschutzimpfungen im Schulbereich
Schriftliche Anfrage Drucksache Nr. SchA IX/0252 vom 18.10.2022 des Bezirksverordneten Philipp Wohfeil - Fraktion DIE LINKE
Ich frage das Bezirksamt:
1. Wie viele Meldungen über nicht erbrachte Masernschutzimpfungen hat das Gesundheitsamt
bisher erhalten?
2. Welche Maßnahmen wurden in diesen Fällen ergriffen?
3. Wie viele nicht mehr schulpflichtige Schüler und Schülerinnen konnten keinen Impfnachweis
erbringen?
4. Wurden diese vom Unterricht ausgeschlossen und, wenn nein, warum nicht?
Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:
Zu 1.
Eine exakte Angabe gestaltet sich leider schwierig, da wöchentlich Meldungen eingehen und
möglichst unmittelbar bearbeitet werden. Eine Auflistung sämtlicher Meldungen wurde bisher nicht
vorgenommen, da hierfür kein Bedarf besteht.
Zu 2.
Betroffenen wurde im Rahmen einer Anhörung eine Frist zur Nachweiserbringung des
vollständigen Impfschutzes eingeräumt. Darüber hinaus erfolgt eine individuelle Prüfung, ob eine
hinreichende und medizinisch relevante Begründung für die Ablehnung einer Schutzimpfung
vorliegt. Ist dies nicht der Fall, wird die Verhängung eines Betretungsverbots sowie von
Bußgeldern und/oder etwaiger Zwangsgelder geprüft. Selbstverständlich bietet das
Gesundheitsamt im Rahmen dessen auch eine umfassende Impfberatung an.
Zu 3.
Bisher liegen dem Gesundheitsamt keine derartigen Meldungen vor.
Zu 4.
Im Bedarfsfall werden geeignete Maßnahmen erwogen und geprüft.
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