Mieter/-innen besser schützen – Milieuschutzbeirat gründen

Antrag

 

Das Bezirksamt wird ersucht, als Beratungsgremium des Bezirksamtes einen Milieuschutzbeirat zu gründen, in dem die allgemeinen Entwicklungen in den sozialen Erhaltungsgebieten betrachtet werden, u.a. durch die statistische Auswertung der Baugenehmigungen, die sich auf Sanierung bzw. Umwandlung beziehen. Die Erhaltungssatzung und ihre Prüfkriterien sollen mindestens jährlich evaluiert und Empfehlungen gegeben werden. An dem Beirat sollen die BVV sowie die Mieterberatung beteiligt werden.

 

 

 

Begründung:

Sanierung, Umwandlung oder Zweckentfremdung sind im sozialen Erhaltungsgebiet bis auf wenige Ausnahmen stark beschränkt, um mit der Erhaltungssatzung die ansässige Bevölkerung vor Verdrängung in Folge von Stadterneuerung (Sanierung/Modernisierung) zu schützen. Ein Mittel zur Regelung in der Erhaltungssatzung sind die Prüfkriterien. Eine regelmäßige Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der Prüfkriterien kann die Situation für die Anwohner/-innen verbessern und die Zusammensetzung der Bevölkerung erhalten helfen. Eine öffentliche Debatte, wie sie im Beirat möglich ist, bezieht auch die Bewohner/-innen der sozialen Erhaltungsgebiete mit ein und unterstützt das Bezirksamt in seiner Arbeit.

 

Ansprechpartner
Ernst Welters

 

Drucksache - VIII/0155 

 

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