Mitzeichnungen veröffentlichen

Antrag

Antrag

 

 

Das Bezirksamt wird ersucht, in Vorlagen zur Kenntnisnahme zu veröffentlichen, welche Abteilungen an der Mitzeichnung beteiligt waren.


Begründung:

Zur transparenten Darstellung von Verwaltungshandeln gehört auch die Veröffentlichung der Mitzeichnungen. Es war zunächst unverständlich, warum ein gewohntes Verfahren nicht fortgesetzt wird. Die Bezirksverordneten sind über Gründe der Nichtveröffentlichung nicht informiert worden; es wurden auch keine Sitzungen der Fachausschüsse genutzt, um eventuell darüber zu informieren.

Dabei kommt es nicht auf den Inhalt der Mitzeichnung an, wohl aber darauf, zu erfahren, welche Abteilungen am Verfahren beteiligt waren.

Deshalb ersuchen wir das Bezirksamt, die Veröffentlichung der Mitzeichnungen, wenn auch in veränderter Form, wieder aufzunehmen.

 

Marina Borkenhagen