Müllschlucker

Antrag

Antrag

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die WBG „Amtsfeld“ auf die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung für den Erhalt der noch vorhandenen Müllabwurfanlagen (Müllschlucker) im Interesse ihrer Mieterinnen und Mieter aufmerksam zu machen und bei Gewährleistung von Mülltrennung, Brandschutzsicherheit und ausreichender Hygiene eine solche zu erteilen.


Begründung:

Die Änderung der Berliner Bauordnung hat dazu geführt, dass bis 2013 alle Müllabwurfanlagen geschlossen werden müssen. Unter den o.g. Bedingungen können diese Anlagen auch künftig betrieben werden. Diese Möglichkeit wurde als „Lichtenberger Weg“ bereits allen Baustadträten in Berlin empfohlen.

 

Udo Franzke