Nächtliche Schließung des Treptower Parks

Schriftliche Anfrage VIII/1577

  1. Seit wann wurde im Straßen- und Grünflächenamt des Bezirksamtes Treptow-Köpenick an der "Allgemeinverfügung zur zeitlichen Einschränkung der Benutzung von Teilbereichen des Treptower Parks" gearbeitet?
  2. Warum wurde in der Sitzung des Fachausschusses für Umwelt- und Naturschutz und Grünflächen am 18.08.2021 nicht über Pläne für eine nächtliche Schließung des Treptower Parks berichtet?
  3. Wie soll die Einhaltung kontrolliert werden?
  4. Fühlt sich das Bezirksamt auch weiterhin an die im Fachausschuss für Umwelt- und Naturschutz und Grünflächen vorherrschende Ablehnung einer Umzäunung des Parks gebunden?

gestellt am 30.8.2021

von Philipp Wohlfeil

Das Bezirksamt antwortet am 07.09.2021

Seit wann wurde im Straßen- und Grünflächenamt des Bezirksamtes Treptow-Köpenick an der "Allgemeinverfügung zur zeitlichen Einschränkung der Benutzung von Teilbereichen des Treptower Parks" gearbeitet?

Die Bearbeitung nahm den Anfang auf Grund einer schriftlichen Anfrage/Initiative der Polizei Direktion 3, Abschnitt 35 am 05.07.2021.

Warum wurde in der Sitzung des Fachausschusses für Umwelt- und Naturschutz und Grünflächen am 18.08.2021 nicht über Pläne für eine nächtliche Schließung des Treptower Parks berichtet?

Das Verfügen von Geboten/Verboten und auch das Festlegen von Öffnungszeiten obliegt der Bezirksverwaltung als Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 6 Abs. 4 Grünanlagengesetz).
Aufgrund der diesjährigen Entwicklung der Beschwerdelage aus der Bevölkerung wegen Lärm und Unrat etc. im Treptower Park bestand ganz objektiv auch der Bedarf und das öffentliche Interesse, hier von Amts wegen zu versuchen, Einhalt zu gebieten.
Der Text der Allgemeinverfügung bzgl. der zeitlichen Begrenzung zur Nutzung des Treptower Parks wurde am 18.08.2021 auf der Internet-Plattform des Amtsblattes hochgeladen.
Die Veröffentlichung erfolgte dann am 27.08.2021 im Amtsblatt von Berlin Nr. 37. Die Allgemeinverfügung gilt an dem Tag als bekannt gegeben, der auf die öffentliche Bekanntmachung folgt.
Das Bezirksamt hat mit Pressemitteilung https://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/aktuelles/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1120239.php  vom 27.08.2021 auf die Nächtliche Schließung von Teilen des Treptower Parks hingewiesen.
Eine Information zur bevorstehenden Veröffentlichung der Allgemeinverfügung erfolgte vorab bereits im Ausschuss für Tiefbau und Ordnungsangelegenheiten am 26.08.2021.

Wie soll die Einhaltung kontrolliert werden?

Die Einhaltung wird durch die Polizei Direktion 3, Abschnitt 35 kontrolliert sowie ggf. durch den Allgemeinen Ordnungsdienst.

Fühlt sich das Bezirksamt auch weiterhin an die im Fachausschuss für Umwelt- und Naturschutz und Grünflächen vorherrschende Ablehnung einer Umzäunung des Parks gebunden?

Es ist auch weiterhin keine Umzäunung des Parks vorgesehen.
Auch die betreffenden Flächen, welche in der AV gekennzeichnet sind, werden nicht eingezäunt, was schon aufgrund der Flächengrößen nicht machbar wäre. An den Hauptzugängen zu den betroffenen Flächen, die mit dieser Allgemeinverfügung eingeschränkt sind, werden durch Ausschilderungen (Banner) die Grenzen der Teilflächen vor Ort kenntlich gemacht.

Schriftliche Anfrage - SchA VIII/1577