Natur- und Artenschutz und Anliegerinteressen am Müggelsee in Einklang bringen

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber dem Senat hinsichtlich der Unterschutzstellung des Müggelsees für einen angemessenen Ausgleich der Interessen zwischen Natur- und Artenschutz und denen von Anliegerinnen und Anliegern sowie dem Vereins- und Freizeitsport und dem Angelbetrieb einzusetzen. Das bedeutet insbesondere, dass erwogen werden sollte:

-  dass bei rechtmäßig errichteten Steganlagen keine Beweislastumkehr über die Umweltverträglichkeit zulasten der Anliegerinnen und Anlieger erfolgt,

- den Erhalt des Wassersportreviers als Regelungsziel der Verordnung zur Unterschutzstellung festzuschreiben,

- eine Reduzierung der Schutz- und Meidungszonen auf 150 Meter,

- Befahrensregelungen zu erlassen, die dem Catamaran- und Surfclub sowie der Surf- und Segelschule am Strandbad Rahnsdorf einen Weiterbetrieb ermöglichen,

- die Gewährleistung einer Fahrrinne und eines Hafens im Bereich Bänke, die dem Seglerverein Rahnsdorf ein Fortbestehen ermöglichen und

- die exakte Darstellung der Landschafts- und Naturschutzgebiete unter Angabe der geografischen Koordinaten in den Karten und

- die Ver- und Entsorgung der Inseln Entenwall, Dreibock und Kelchs Ecke weiterhin zu gewährleisten.

 

Ansprechpartnerin
Heike Kappel

 

Drucksache VIII/0044

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