Natur- und Artenschutz und Anliegerinteressen am Müggelsee in Einklang bringen
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber dem Senat hinsichtlich der Unterschutzstellung des Müggelsees für einen angemessenen Ausgleich der Interessen zwischen Natur- und Artenschutz und denen von Anliegerinnen und Anliegern sowie dem Vereins- und Freizeitsport und dem Angelbetrieb einzusetzen. Das bedeutet insbesondere, dass erwogen werden sollte:
- dass bei rechtmäßig errichteten Steganlagen keine Beweislastumkehr über die Umweltverträglichkeit zulasten der Anliegerinnen und Anlieger erfolgt,
- den Erhalt des Wassersportreviers als Regelungsziel der Verordnung zur Unterschutzstellung festzuschreiben,
- eine Reduzierung der Schutz- und Meidungszonen auf 150 Meter,
- Befahrensregelungen zu erlassen, die dem Catamaran- und Surfclub sowie der Surf- und Segelschule am Strandbad Rahnsdorf einen Weiterbetrieb ermöglichen,
- die Gewährleistung einer Fahrrinne und eines Hafens im Bereich Bänke, die dem Seglerverein Rahnsdorf ein Fortbestehen ermöglichen und
- die exakte Darstellung der Landschafts- und Naturschutzgebiete unter Angabe der geografischen Koordinaten in den Karten und
- die Ver- und Entsorgung der Inseln Entenwall, Dreibock und Kelchs Ecke weiterhin zu gewährleisten.
Ansprechpartnerin
Heike Kappel