Bäume illegal beschädigt
Baumfällungen innerhalb der Vegetationsperiode
Eigentlich ist es verboten, Bäume, Hecken und Gebüsche innerhalb der Vegetationsperiode vom 1. März bis 30. September radikal zu beschneiden oder zu fällen. Trotzdem beobachtete Petra Reichardt (DIE LINKE), wie am 2. März vor den Häusern in der Wendenschloßstraße Ecke Müggelheimer Straße zwei Bäume bis auf den Stamm zurückgeschnitten wurden. Auf Anfrage antwortet das Bezirksamt, der starke Beschnitt erfolgte als Fällvorbereitung. Die Wurzeln seien aufgrund von Grabungen derart beschädigt worden, dass die Standsicherheit gefährdet gewesen sei.
Die Grabungen im Wurzelbereich haben jedoch ohne die nötige Genehmigung stattgefunden, es sei ein Bußgeldverfahren eingeleitet worden. Außerdem wären nun mindestens drei Ersatzpflanzungen nötig, zwei davon am alten Standort der gefällten Bäume. „Wir werden diese Ecke und auch viele andere Orte weiter im Blick behalten und sicherstellen, dass unser Stadtgrün nicht unnötig zerstört wird“, verspricht Reichardt.
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