Einrichtung einer ISS in der Köpenicker Landstraße 185a

Schriftliche Anfrage VIII/1128

1.   Hat das Bezirksamt die Schule am Wildgarten angefragt, ob Interesse besteht ihr ehemaliges Schulgebäude in der Willi-Sänger-Straße wieder zu nutzen und, wenn ja, wann bzw., wenn nein, warum nicht und wann wird dies erfolgen?

2.   Hat das Bezirksamt sich bei der Schulaufsicht erkundigt, wie diese zur Ringtauschlösung entsprechend des BVV-Beschlusses vom 5. März steht und ob sie eine Gründung einer ISS am Standort Köpenicker Landstraße 185a befürworten würde und, wenn ja, wann bzw., wenn nein, warum nicht und wann wird dies erfolgen?

3.   Bei der Ablehnung der Nutzung des Gebäudes in der Willi-Sänger-Straße durch die Schule am Wildgarten beruft sich das Bezirksamt auf das Musterraumprogramm. Da aber bereits ein Teil der Schule als Hort genutzt wird, handelt es sich hier aus unserer Sicht um eine Sanierung. Nach eigener Aussage der Bezirksstadträtin gilt das Musterraumprogramm nicht für Sanierungen. Auch das Gebäude in der Köpenicker Landstraße ist bereitsvorhanden.Das Bezirksamt möge sich bitte hier positionieren.              
Greift das Musterraumprogramm bei Schulneugründung und Sanierungen an bestehenden Gebäuden oder greift es nur bei einem Schulneubau?

4.   Sollte das Musterraumprogramm auch bei Sanierungen greifen, wieso sind dann für die Grundstufe der Sophie-Brahe-Gemeinschaftsschule die folgenden Bereiche, die im Musterraumprogramm in einer Grundschule notwendig sind, nicht notwendig, u. a., aber nicht abschließend:

  • Teilungsräume
  • "Forum"-Räume
  • Kopierräume
  • Sammlung / Übung Musik
  • Bibliothek oder wenn der Erzieherraum zur Bibliothek umfunktioniert werden soll, dann fehlt ein Erzieherrraum
  • Inklusions- / Therapieraum?

Zudem sieht das Musterraumprogramm eine pädagogische Fläche für den "allgemeinen Unterrichtsbereich / Ganztag" in Höhe von 2.250 qm, sowie eine Fläche für Sport in Höhe von 990 qm vor, welche ebenfalls nicht am neuen Standort vorhanden ist.

5.   Sollte das Musterraumprogramm nicht für bereits vorhandene Schulstandorte, sondern nur für Neubauten gelten, warum sieht dann das Bezirksamt keine Möglichkeit die Ringtauschlösung umzusetzen?

6.   Laut aktuellen Presseberichten und den aktuellen Zahlen der Senatsverwaltung für Bildung hat Berlin derzeit 1109 freie Oberschulplätze.
W
arum müssen dann so viele Klassen an der Sophie-Brahe-Schule errichtet werden?

7.   Nach Aussage des Bezirksamts werden bei der Campuslösung 75 ISS-Schulplätze vernichtet.
Wie viele ISS-Schulplätze werden bei der Ringtauschlösung errichtet und reichen diese Schulplätze für die Versorgung aus und, wenn nein, wie viele ISS-Schulplätze fehlen?

8.   Im Schuljahr 2020/21 ist die Unterrichtung aller Klassen am derzeitigen Standort Am Plänterwald möglich.
Bestünde angesichts der derzeitigen Lage die Möglichkeit, den geplanten Umzug der Grundstufe in die Willi-Sänger-Straße um mindestens ein Jahr auszusetzen?

9.   Laut Presseartikeln müssen auch in Treptow-Köpenick mobile Klassenzimmer und andere Maßnahmen an Grundschulen eingesetzt werden oder werden demnächst eingesetzt.
Wenn das Gebäude nur als Grundschulstandort taugt, wie vom Bezirksamt behauptet, warum gründet das Bezirksamt angesichts dieser Zahlen keine eigenständige Grundschule am Standort Willi-Sänger-Straße?

10.   Wieso berichtet das Bezirksamt in seinem schriftlichen Bericht vom 19. April an die Ausschussmitglieder nicht zum Sachstand in dieser Angelegenheit?

11.   Ist es zutreffend, dass das Bezirksamt trotz des BVV-Beschlusses im Schatten der Corona-Krise bei eingeschränktem Gremienbetrieb weiter Tatsachen schafft und den Umzug der Grundstufe an den Standort Willi-Sänger-Straße vorantreibt?

12.   Wann beabsichtigt das Bezirksamt eine aktuelle Schulentwicklungsplanung vorzulegen?

gestellt am 20.03.2020

von Philipp Wohlfeil

Das Bezirksamt antwortet am 24.03.2020

Hat das Bezirksamt die Schule am Wildgarten angefragt, ob Interesse besteht ihr ehemaliges Schulgebäude in der Willi-Sänger-Straße wieder zu nutzen und, wenn ja, wann bzw., wenn nein, warum nicht und wann wird dies erfolgen?

Nein, da der Standort Willi-Sänger-Str. für eine Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen nicht geeignet ist.

Hat das Bezirksamt sich bei der Schulaufsicht erkundigt, wie diese zur Ringtauschlösung entsprechend des BVV-Beschlusses vom 5. März steht und ob sie eine Gründung einer ISS am Standort Köpenicker Landstraße 185a befürworten würde und, wenn ja, wann bzw., wenn nein, warum nicht und wann wird dies erfolgen?

Das Bezirksamt hat die regionale Schulaufsicht am 12.03.2020 im Sinne des Ersuchens der BVV vom 05.03.2020 (Drs. Nr. VIII/0990) angefragt.

Bei der Ablehnung der Nutzung des Gebäudes in der Willi-Sänger-Straße durch die Schule am Wildgarten beruft sich das Bezirksamt auf das Musterraumprogramm. Da aber bereits ein Teil der Schule als Hort genutzt wird, handelt es sich hier aus unserer Sicht um eine Sanierung. Nach eigener Aussage der Bezirksstadträtin gilt das Musterraumprogramm nicht für Sanierungen. Auch das Gebäude in der Köpenicker Landstraße ist bereitsvorhanden.Das Bezirksamt möge sich bitte hier positionieren.

Greift das Musterraumprogramm bei Schulneugründung und Sanierungen an bestehenden Gebäuden oder greift es nur bei einem Schulneubau?

Die Musterraumprogramme geben verbindliche Vorgaben für den Bau von neu zu errichtenden Schulen. Bei Schulneugründungen und umfassenden Sanierungen, die einem Neubau gleichkommen, werden die Musterraumprogramme ebenfalls angewendet.

Sollte das Musterraumprogramm auch bei Sanierungen greifen, wieso sind dann für die Grundstufe der Sophie-Brahe-Gemeinschaftsschule die folgenden Bereiche, die im Musterraumprogramm in einer Grundschule notwendig sind, nicht notwendig, u. a., aber nicht abschließend:
- Teilungsräume
- "Forum"-Räume
- Kopierräume
- Sammlung / Übung Musik
- Bibliothek oder wenn der Erzieherraum zur Bibliothek umfunktioniert werden soll, dann fehlt ein Erzieherrraum
-  Inklusions- / Therapieraum?

Zudem sieht das Musterraumprogramm eine pädagogische Fläche für den "allgemeinen Unterrichtsbereich / Ganztag" in Höhe von 2.250 qm, sowie eine Fläche für Sport in Höhe von 990 qm vor, welche ebenfalls nicht am neuen Standort vorhanden ist.

Die Grundstufe der Sophie-Brahe-Gemeinschaftsschule ist nicht isoliert zu betrachten, sondern in Gesamtheit mit dem Standort Am Plänterwald, da es sich gerade nicht um eine eigenständige Grundschule handelt. So werden beispielsweise Sportflächen am Hauptstandort mitgenutzt.

Sollte das Musterraumprogramm nicht für bereits vorhandene Schulstandorte, sondern nur für Neubauten gelten, warum sieht dann das Bezirksamt keine Möglichkeit die Ringtauschlösung umzusetzen?

Eine Ringtauschlösung ist nach Auffassung des Schul- und Sportamtes sowohl nach Maßgabe des Musterraumprogramms, als auch nach den Organisations- und Standortgrößen der Ausführungsvorschriften zur Schulentwicklungsplanung nicht realisierbar.

Laut aktuellen Presseberichten und den aktuellen Zahlen der Senatsverwaltung für Bildung hat Berlin derzeit 1109 freie Oberschulplätze.
W
arum müssen dann so viele Klassen an der Sophie-Brahe-Schule errichtet werden?

Es wird davon ausgegangen, dass sich der Fragesteller auf die Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vom 09.03.2020 zum Stand der Anmeldezahlen für die weiterführenden Schulen bezieht. Gemäß der Schulplatzprognose vom 10.02.2020 stehen im Bereich der Integrierten Sekundarschulen 15.277 Plätze für 15.180 Schülerinnen und Schüler bereit.
Die Pressemitteilung ist in Bezug auf freie Oberschulplätze missverständlich.

Nach Aussage des Bezirksamts werden bei der Campuslösung 75 ISS-Schulplätze vernichtet.
Wie viele ISS-Schulplätze werden bei der Ringtauschlösung errichtet und reichen diese Schulplätze für die Versorgung aus und, wenn nein, wie viele ISS-Schulplätze fehlen?

Im Rahmen der Prüfung des Ersuchens der BVV vom 05.03.2020 (Drs. Nr. VIII/0990) wird das Bezirksamt auch eine Kapazitätsberechnung erstellen. Es wird davon ausgegangen, dass kurz- bis mittelfristig 50 – 125 Plätze im Bereich der Sekundarstufe I fehlen.

Im Schuljahr 2020/21 ist die Unterrichtung aller Klassen am derzeitigen Standort Am Plänterwald möglich.
Bestünde angesichts der derzeitigen Lage die Möglichkeit, den geplanten Umzug der Grundstufe in die Willi-Sänger-Straße um mindestens ein Jahr auszusetzen?

Zum Schuljahr 2020/21 fehlen am Standort Am Plänterwald mindestens 10 Unterrichtsräume. Die Nutzung des Standortes Willi-Sänger-Str. ist schulfachlich angezeigt.

Laut Presseartikeln müssen auch in Treptow-Köpenick mobile Klassenzimmer und andere Maßnahmen an Grundschulen eingesetzt werden oder werden demnächst eingesetzt.
Wenn das Gebäude nur als Grundschulstandort taugt, wie vom Bezirksamt behauptet, warum gründet das Bezirksamt angesichts dieser Zahlen keine eigenständige Grundschule am Standort Willi-Sänger-Straße?

Grundschulplätze sollen grundsätzlich wohnortnah angeboten werden. Der Bedarf für eine Grundschule zusätzlich zur Grundstufe der Sophie-Brahe-Gemeinschaftsschule besteht in der Region Plänterwald auch mittel- bis langfristig nicht.

Wieso berichtet das Bezirksamt in seinem schriftlichen Bericht vom 19. April an die Ausschussmitglieder nicht zum Sachstand in dieser Angelegenheit?

Es wird davon ausgegangen, dass sich der Fragesteller auf den Bericht des Bezirksamtes für den Schulausschuss vom 19.03.2020 bezieht. Das Bezirksamt erstellt grundsätzlich einen Bericht (Tischvorlage) für den Schulausschuss der BVV (TOP 5).
Zum TOP 4, der sich auf das Ersuchen der BVV vom 05.03.2020 bezieht, konnte nicht berichtet werden, da die Sitzung am 19.03.2020 ausgefallen ist.

Ist es zutreffend, dass das Bezirksamt trotz des BVV-Beschlusses im Schatten der Corona-Krise bei eingeschränktem Gremienbetrieb weiter Tatsachen schafft und den Umzug der Grundstufe an den Standort Willi-Sänger-Straße vorantreibt?

Das Bezirksamt führt die bereits begonnenen Maßnahmen zur Einrichtung der Grundstufe der Sophie-Brahe-Gemeinschaftsschule in der Willi-Sänger-Str. fort. Da gem. § 13 (2) BezVG Maßnahmen, die dem Ersuchen nicht (voll) entsprechen, nicht zu vollziehen sind, hat das Bezirksamt geprüft, ob die Maßnahme einen Aufschub zulässt. Dies ist nicht der Fall. Die Schulplätze sind im Rahmen der Schulpflichtsicherung zu schaffen.

Wann beabsichtigt das Bezirksamt eine aktuelle Schulentwicklungsplanung vorzulegen?

Das Bezirksamt beabsichtigt, 2021 die Schulentwicklungsplanung 2016-2021 für die kommenden Jahre fortzuschreiben.

Schriftliche Anfrage - SchA VIII/1127