KGA "Zur Linde"

André Schubert

Schriftliche Anfrage VIII/0663

  1. Bis wann genießt die älteste Kleingartenanlage in Treptow, die KGA „Zur Linde“, Bestandsschutz?
  2. Ist dem Bezirksamt bekannt, ob diese Schutzfrist verlängert wird?
  3. Wer ist Eigentümer des Grundstücks, auf dem sich die Parzellen befinden?
  4. Sind dem Bezirksamt Planungen zur anderweitigen Nutzung des Grundstücks bekannt?

gestellt am 08.11.2018

von André Schubert

Das Bezirksamt antwortet am 20.11.2018

zu 1.
Der landeseigene Teil der' KGA "Zur Linde" genießt eine Schutzfrist bis 2020. Der im Eigentum der DB Netz AG befindliche Teil war bisher in der Sicherungsstufe I a, als ungesichert,
eingestuft.

zu 2.
Gemäß dem gegenwärtigen Stand des Entwurfs des KEP soll die Schutzfrist für die landeseigene Fläche bis 2030 verlängert werden.
Die zukünftige Einstufung der im Eigentum der DB Netz AG befindlichen Fläche ist aktuell noch nicht bekannt.

zu 3.
Der Großteil der parzellierten Fläche (ca. 51.000 m2 ) befindet sich im Eigentum des Landes Berlin.
Geringfügige Randbereiche (ca. 3.200 m2 ) sind im Eigentum der DB Netz AG.

zu 4.
Die Fläche ist im derzeitig noch geltenden StEP Wohnen für die Wohnbebauung vorgesehen. Der StEP Wohnen wird aktuell überarbeitet. Ob diese Fläche dann noch darin enthalten
sein wird, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht bekannt.
Weiterhin ist die Fläche als langfristiges Potenzial im SIKo aufgeführt (Konzept soziale und grüne Infrastruktur Treptow-Köpenick) und könnte, wenn sich der Wohnungsbau in dem Maße entwickelt wie derzeit prognostiziert, ggf. benötigt werden.

Schriftliche Anfrage - SchA VIII/0663