Mahnung an Bücherverbrennung

Antrag

Antrag

 

Das Bezirksamt wird ersucht, Bücher in den Beständen der Bibliotheken von Autoren, deren Werke die Nationalsozialisten bei den Bücherverbrennungen vor 75 Jahren verbrannt haben, als solche zur Mahnung zum Beispiel durch einen entsprechenden Stempel zu kennzeichnen.


Begründung:

Am 10. Mai 1933 fanden im nationalsozialistischen Deutschland im Zuge einer "Aktion wider den undeutschen Geist" der deutschen Studentenschaft Bücherverbrennungen statt, wobei in 22 Universitätsstädten, beginnend mit dem Opernplatz in Berlin, öffentlich zehntausende Bücher von jüdischen, marxistischen und pazifistischen Schriftstellern konfisziert und verbrannt wurden. Darunter waren zum Beispiel die Schriftsteller Erich Kästner, Sigmund Freud, Karl Marx, Kurt Tucholsky. Im Juni 1933 und in den Monaten danach folgten zahlreiche weitere Aktionen. Die Inszenierung und das Kultisch-Rituelle, das Systematische der Durchführung haben diesem „Autodafé“ den Rang der Einmaligkeit in der Kontinuität der geschichtlichen Reihe von der Antike bis zur jüngsten Gegenwart gegeben. Es wurde damit zu Beginn der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft symbolisch mit der kulturellen und geistigen Vielfalt der Weimarer Republik und einer humanistisch aufgeklärten Tradition in der europäischen Kultur gebrochen.

Auf Heinrich Heine geht das Zitat zurück: „Das war ein Vorspiel nur, dort wo man Bücher verbrennt, verbrennt man auch am Ende Menschen.” Die nationalsozialistische Herrschaft mündete im Zweiten Weltkrieg und in der Shoa. „In aller Öffentlichkeit entfaltete sich ein barbarischer Ungeist, der sich für das wahre Deutschland hielt,“ so Bundespräsident Horst Köhler am Jahrestag der Bücherverbrennung.

 

Philipp Wohlfeil