Präventive Maßnahme gegen die Störung des Straßenbahnverkehr in der Altstadt Köpenick



Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die Relevanz des Zeichens 283 STVO (absolutes Halteverbot) an der Engstelle vor der Hausnummer Freiheit 1 in der Altstadt durch eine deutliche Markierung zwischen Straßenbahngleis und Gehwegkante am rechten Fahrbahnrand zu unterstützen.

Begründung: Mehrmals in den letzten Monaten wurde in der Altstadt (Knotenpunkt für mehrere Straßenbahnlinien) der Straßenbahnverkehr durch unachtsames Verhalten von motorisierten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern für mindestens 30 Minuten lahmgelegt. Durch den Fehler eines Einzelnen war eine Vielzahl von Nutzerinnen und Nutzern des Straßenbahnverkehr in Richtung Rahnsdorf/ Friedrichshagen, Mahlsdorf, Hohenschönhausen, Johannisthal betroffen.
Um dem vorzubeugen, könnte eine Fahrbahnmarkierung  - ähnlich, wie einige Meter weiter für eine Fußgängerquerung – hilfreich sein und würde nur unwesentlich Kosten verursachen.


Berlin TK, den 19.08.13

Antja Stantien

und

Philipp Wohlfeil
(Fraktionsvorsitzender)

Drucksache VII/0521