Steganlagengenehmigungen und Änderung des § 31 Berliner Naturschutzgesetz

Interfraktioneller Antrag SPD, DIE LINKE

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber den zuständigen Stellen, insbesondere dem Abgeordnetenhaus und dem Senat von Berlin, dafür einzusetzen, dass die Bescheidung im Rahmen der derzeit anstehenden Genehmigungsverfahren und der Vollzug von bereits erteilten Versagungen beziehungsweise die Einhaltung von Auflagen für Sportbootsteganlagen bis zu einem Jahr ausgesetzt werden können, wenn diese mit dem Verweis auf § 31 Berliner Naturschutzgesetz begründet wurden beziehungsweise begründet werden müssten.

Begründung:

Die in Rede stehenden Entscheidungen des Bezirksamtes Treptow-Köpenick werden in zahlreichen Fällen mit dem Abstandsgebot zum Röhrichtbestand begründet. Die Röhrichtbestände in den Gewässern im Bezirk haben sich jedoch in den letzten zwanzig Jahren trotz zahlreicher Sportbootsteganlagen vergrößert. Hinsichtlich einiger Wasserpflanzen, die zum Röhricht im Sinne des Berliner Naturschutzgesetzes gerechnet werden, wie zum Beispiel der gelben Teichrose, wird deshalb im Abgeordnetenhaus und im Senat von Berlin aufgrund von Anregungen aus unserem Bezirk, wie zum Beispiel der schriftlichen Anfrage Nr. 18/22751 des Abgeordneten Robert Schaddach, über deren Schutzstatus neu nachgedacht.

Vor dem Hintergrund der Beantwortung der vorgenannten Anfrage durch den Senat als auch der inzwischen in der Diskussion befindlichen entsprechenden voraussichtlich rückwirkend in Kraft tretenden Gesetzesnovellierung, erscheint die Bescheidung im Rahmen der derzeit anstehenden Genehmigungsverfahren und der Vollzug von bereits erteilten Versagungen beziehungsweise die Einhaltung von Auflagen für Sportbootsteganlagen als eine unzumutbare Härte mit unverhältnismäßigen Kostenaufwand für die betroffenen Sportbootsteganlagenbetreiber.

Bezirksamt als auch Bezirksverordnetenversammlung sind als Teil der Verwaltung an Recht und Gesetz gebunden. Das Bezirksamt sollte im Interesse der betroffenen Sportbootsteganlagenbetreiber sich daher gegenüber dem Abgeordnetenhaus und dem Senat von Berlin dafür einsetzen, dass die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass die Bescheidung im Rahmen der derzeit anstehenden Genehmigungsverfahren und der Vollzug von bereits erteilten Versagungen beziehungsweise die Einhaltung von Auflagen bis zu einem Jahr ausgesetzt werden können, bevor sie infolge der Gesetzesnovellierung ohnehin aufgehoben werden müssten.

Ansprechpartner:

Philipp Wohlfeil