Umsetzung des Beschlusses der Maßnahmen vom vorhabenbezogener B-Plan XV-19-1 VE "Auto-Zellmann"

Schriftliche Anfrage VIII/0779

  1. Welche Bemühungen unternahm das Bezirksamt bisher zur Umsetzung des Beschlusses Nr. 0360/18/18 (Drs. Nr. VIII/0545)?
  2. Für wann ist die Sanierung der Semmelweisstraße geplant und warum erfolgte keine Zuarbeit zum "Investitionsprogramm 2019 bis 2023"?
  3. Welche andere Form der Finanzierung plant das Bezirksamt zur Umsetzung dieser Maßnahme?
  4. In welcher Form findet die Fortsetzung des Neubaus der Wasserrohrleitung Berücksichtigung und sind für 2019 bereits die Aufträge zum Weiterbau vergeben?
  5. Wann ist mit dem Abschluss der Straßensanierung zu rechnen?
  6. Wann erfolgt der nun mehrfach beschlossene Bau der sicheren Querung über die Wegedornstraße und ist sichergestellt, dass sie auf der Seite zwischen Semmelweisstraße und Rudower Straße erfolgt?

gestellt am 01.03.2019

von Tino Oestreich

Das Bezirksamt antwortet am 26.03.2019

Welche Bemühungen unternahm das Bezirksamt bisher zur Umsetzung des Beschlusses Nr. 0360/18/18 (Drs. Nr. VIII/0545)?

Beantwortung der Fragen aus dem Beschluss Nr. 0360/18/18
1. Sanierung der Semmelweißstraße zwischen Wegedornstraße und Köpenicker Straße vor Eröffnung der Einfahrt von der Semmelweißstraße.
Siehe Antwort Pkt. 2, 1. Abschnitt
2. Herstellung einer sicheren Querunq über die Wegedornstraße an der Kreuzung zur Semmelweißstraße in Richtung Rudower Straße.
Siehe Antwort Pkt. 6.
3. Prüfung der Errichtung einer Lichtsignalanlage an der Kreuzung Semmelweißstraße I
Wegedornstraße nach Eröffnung des Reifenhotels.

Zurzeit liegt noch keine Rückinformation zur möglichen Errichtung einer Lichtsignalanlage an der Kreuzung Semmelweißstraße/Wegedornstraße vor. Das SGA bringt sich bei der Verkehrslenkung Berlin (VLB) diesbezüglich noch einmal in Erinnerung.
4. Vermeidung von Durchgangsverkehr im Wohngebiet mit Altersheim und Kita durch Einrichtung eines Linksabbiegeverbots zu "Auto Zellmann " in der Semmelweißstraße.
Die Semmelweißstraße ist keine reine Anliegerstraße, sondern hat auch überörtliche Verbindungsfunktionen. Insoweit ist die Einrichtung eines Linksabbiegeverbotes zu "Autohaus Zellmann" nicht rechtssicher zu begründen.
5. Tagsüber Zeitbeschränkung für Parkplätze im Bereich des Reifenhotels, um Dauerparken durch Beschäftigte zu vermeiden.
Die öffentlichen Straßen stehen unter anderem auch für den ruhenden Verkehr zur Verfü-
gung. Das Parken ist gemäß StVO jedem Verkehrsteilnehmer an zugelassener Stelle möglich, unabhängig von dem Beschäftigungsort des Fahrzeughalters. Eine Zeitbeschränkung der Parkdauer für den gewünschten Zweck ist rechtlich nicht möglich.

Für wann ist die Sanierung der Semmelweisstraße geplant und warum erfolgte keine Zuarbeit zum "Investitionsprogramm 2019 bis 2023"?

Im Rahmen der Straßenunterhaltung war die Instandsetzung der Semmelweißstraße für das Jahr 2017/2018 vorgesehen.
Aufgrund diverser, dringender Leitungsarbeiten im weiteren Umfeld, insbesondere in der Pfarrwöhrde, konnte diese Planung leider nicht umgesetzt werden.
Durch den Wasserrohrbruch mit weitreichenden Folgen, war die Umsetzung einer Sanierung der Fahrbahn erneut blockiert.
Zwischenzeitlich hatte das Investitionsneubauvorhaben "Umbau der Rudower Straße" begonnen, für welches die Semmelweißstraße eine mögliche Ausweichstrecke ist.
Da die Bauarbeiten in der Rudower Straße noch bis zum Jahr 2022 andauern werden, wird es vorher nicht möglich sein, Straßeninstandsetzungsarbeiten durchzuführen. Durch das SGA war geplant, die Instandsetzungsarbeiten aus dem Sonderprogramm Stra-
ßeninstandsetzung (SPS) zu finanzieren. Dies war der Grund, diese Baumaßnahme nicht in die I-Planung des Bezirks aufzunehmen.

Welche andere Form der Finanzierung plant das Bezirksamt zur Umsetzung dieser Maßnahme?

Wie zu 2. ausgeführt, bestand die Absicht, zur Finanzierung der Fahrbahninstandsetzung auf SPS-Mittel (Sonderprogramm Straßeninstandsetzung) zurück zu greifen.

In welcher Form findet die Fortsetzung des Neubaus der Wasserrohrleitung Berücksichtigung und sind für 2019 bereits die Aufträge zum Weiterbau vergeben?

ln Kenntnis der Bruchgefährdung der nach wie vor in großen Teilen vorhandenen Graugussleitung, hat das SGA bei den Berliner Wasser Betrieben vergeblich angeregt, diese gefährdete Leitung in Gänze zu ersetzen, leider ohne Erfolg. Darüber hinaus befinden sich vor und hinter der in Teilen ersetzten Wasserleitung noch Schadstellen an einer Kanalanlage, die ebenfalls auf Drängen des Bezirks schon hätten im Zuge der Beseitigung der Frischwasserhavarie mit inslandgesetzt werden sollen. Zurzeit prüft das SGA, welche Möglichkeiten bestehen, die Wasser Betriebe zukünftig auf ein koordiniertes Bauen festzulegen.

Wann ist mit dem Abschluss der Straßensanierung zu rechnen?

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann kein Durchführungszeitraum für die erforderliche Straßensanierung benannt werden.

Wann erfolgt der nun mehrfach beschlossene Bau der sicheren Querung über die Wegedornstraße und ist sichergestellt, dass sie auf der Seite zwischen Semmelweisstraße und Rudower Straße erfolgt?

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann nicht mitgeteilt werden, wann der Einbau einer Querungshilfe und die im Zuge dessen zu realisierende geänderte Radwegführung im Bereich Wegedornstraße und Wegedornstraßenbrücke baulich realisiert werden kann. Zwischenzeitlich bestand die Absicht, wenigstens die Querungshilfe baulich zu realisieren. Dieser Lösung hat die VLB aber nicht zugestimmt. Weil zur Zeit auch die Wegedornstraße im Abschnitt zwischen Rudower Straße und Ernst-Ruska-Ufer für die Verkehrsführung während der Bauzeit für das Bauvorhaben Rudower Straße zur Verfügung stehen muss, sind dort andere Straßenbauarbeiten ausgeschlossen. Darüber hinaus haben die Berliner Wasser Betriebe erheblichen Instandsetzungsbedarf an ihren Anlagen, so dass zu entscheiden ist, ob nicht generell die Instandsetzung der gesamten Fahrbahn, inklusive dem beabsichtigen Bau der Querungshilfe und der Verbesserung der Radverkehrsbeziehungen, sinnvoll ist. Mit diesen Arbeiten ist nicht vor Abschluss der Investitionsmaßnahme Umbau Rudower Chaussee zu rechnen.

Schriftliche Anfrage - SchA VIII/0779