Unbeantwortete Schriftliche Anfrage des Schulamtes zu den Schülerzahlen Nachfragen zur Schriftliche Anfrage SchA Vlll/1165

Schriftliche Anfrage VIII/1171

  1. Warum wird in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage SchA Vlll/1143 verwiesen, obwohl es eindeutig Nachfragen zu der unvollständig beantworteten Anfrage waren?
  2. Wie groß ist die Zahl der Ablehnungen der Erstwünsche der Grünauer Gemeinschaftsschule, ist das Verfahren mittlerweile abgeschlossen und kann das Schulamt nun endlich diese Zahl liefern? Anmerkung: Die alte Antwort lautete "Für die Grünauer Gemeinschaftsschule sind unter den Anmeldungen insgesamt 52 Erstwünsche. Dort ist das Verfahren allerdings noch nicht abgeschlossen und die Entscheidung steht noch aus."
  3. Wieso war es bei der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage SchA Vlll/1165 bei angegebenen Verwaltungskosten in Höhe von insgesamt 94,11 € nicht möglich, die gewünschte Addition von drei Zahlen in der ersten Frage durchzuführen? Wie hoch wäre hier der zusätzliche Kostenaufwand?
  4. Ist es dem Schulamt in Zukunft wieder möglich, die Fragen entsprechend der Fragestellung einzeln zu beantworten und nicht pauschale Zusammenfassungen zu treffen?

gestellt am 19.05.2020

von Tino Oestreich

Das Bezirksamt antwortet am 26.05.2020

Vorbemerkung: Die Schriftliche Anfrage SchA Vlll/1165 ist nicht unbeantwortet. Sie ging ausweislich der Akten der Bezirksverordnetenversammlung (ALLRIS) am 12.05.2020 beim Bezirksamt ein, ist seit 18.05.2020 beantwortet und seit 19.05.2020 erledigt.
 

Warum wird in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage SchA Vlll/1143 verwiesen, obwohl es eindeutig Nachfragen zu der unvollständig beantworteten Anfrage waren?

Wie in der Schriftlichen Anfrage SchA Vllll1165 beantwortet, gab es zum Zeitpunkt des Eingangs der Anfrage am 12.05.2020 noch keinen neuen Sachstand.

Wie groß ist die Zahl der Ablehnungen der Erstwünsche der Grünauer Gemeinschaftsschule, ist das Verfahren mittlerweile abgeschlossen und kann das Schulamt nun endlich diese Zahl liefern? Anmerkung: Die alte Antwort lautete "Für die Grünauer Gemeinschaftsschule sind unter den Anmeldungen insgesamt 52 Erstwünsche. Dort ist das Verfahren allerdings noch nicht abgeschlossen und die Entscheidung steht noch aus."

Das Auswahlverfahren an der Grünauer Gemeinschaftsschule fand nach Erledigung der Schriftlichen Anfrage SchA Vlll/1165 am 20.05.2020 statt. Die in der Fragestellung zitierte Antwort war korrekt. Im nunmehr vorliegenden Ergebnis wurden von den 52 Erstwünschen 24 Anträge abgelehnt.

Wieso war es bei der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage SchA Vlll/1165 bei angegebenen Verwaltungskosten in Höhe von insgesamt 94,11 € nicht möglich, die gewünschte Addition von drei Zahlen in der ersten Frage durchzuführen? Wie hoch wäre hier der zusätzliche Kostenaufwand?

Die zu addierenden Zahlen existierten noch nicht.

Ist es dem Schulamt in Zukunft wieder möglich, die Fragen entsprechend der Fragestellung einzeln zu beantworten und nicht pauschale Zusammenfassungen zu treffen?

Das Bezirksamt beantwortet Anfragen nach dem aktuellen Wissensstand . und in Übereinstimmung mit den einschlägigen Vorschriften (hier v.a. §11 (1) BezVG, §13 GO-BA und §28 GO-BW). Es wird auch in Zukunft nicht möglich sein, Ergebnisse von noch nicht abgeschlossenen Verfahren zu veröffentlichen.

Schriftliche Anfrage - SchA VIII/1171