Verordnung zum Wassertourismus

Schriftliche Anfrage VIII/0780

  1. Welche Maßnahmen plant das Bezirksamt in diesem Jahr, um den Lärm auf Partybooten sowie deren müllproduzierenden Tourismus auf dem Wasser entgegen zu wirken?
  2. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass es im letzten Jahr eine Veranstaltung zum Thema Hausboote auf dem Wasser, Raserei und Wellenschlag, Müll und Verstoß gegen Regeln mit der Wasserpolizei und dem Dahme-Revier gegeben hat?
  3. War das Bezirksamt in dieser Veranstaltung vertreten und, wenn ja, durch wen und welche Meinungen hatten beziehungsweise hat das Bezirksamt dazu?
  4. Könnte sich das Bezirksamt vorstellen, eine Verordnung zum Umweltschutz mit den Betreibern von Bootsverleihen und deren Nutzer abzuschließen und öffentlich zu machen?

gestellt am 04.03.2019

von Heike Kappel

Das Bezirksamt antwortet am 21.03.2019

Welche Maßnahmen plant das Bezirksamt in diesem Jahr, um den Lärm auf Partybooten sowie deren müllproduzierenden Tourismus auf dem Wasser entgegen zu wirken?

Für Veranstaltungen auf "Partybooten" muss gemäß Landes-Immissionsschutzgesetz
(LimSchG) i.V.m. der Veranstaltungslärm-Verordnung (VeranstLärmVO) eine Genehmigung/Ausnahmezulassung erteilt werden, um die Anwohner sowie die Allgemeinheit vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräuschimmissionen zu schützen.
Zuwiderhandlungen gegen das LlmSchG werden mit einer Geldbuße geahndet.
Darüberhinausgehende Maßnahmen zur Lärmprävention plant das Bezirksamt nicht.
Zur Reduzierung des müllproduzierenden Tourismus auf dem Wasser plant das Bezirksamt keine konkreten Maßnahmen.

Ist dem Bezirksamt bekannt, dass es im letzten Jahr eine Veranstaltung zum Thema Hausboote auf dem Wasser, Raserei und Wellenschlag, Müll und Verstoß gegen Regeln mit der Wasserpolizei und dem Dahme-Revier gegeben hat?

Nein, das ist dem Bezirksamt nicht bekannt.

War das Bezirksamt in dieser Veranstaltung vertreten und, wenn ja, durch wen und welche Meinungen hatten beziehungsweise hat das Bezirksamt dazu?

Nein.

Könnte sich das Bezirksamt vorstellen, eine Verordnung zum Umweltschutz mit den Betreibern von Bootsverleihen und deren Nutzer abzuschließen und öffentlich zu machen?

Das Bezirksamt kann keine Rechtsverordnung zum Umweltschutz erlassen.
Gemäß Artikel 64 Abs. 1 S. 1 Verfassung von Berlin kann nur der Senat oder ein Mitglied des Senats durch Gesetz ermächtigt werden, Rechtsverordnungen zu erlassen.

Schriftliche Anfrage - SchA VIII/0780