Waldbrandgefahr und Feuerspiele

Marina Borkenhagen

Schriftliche Anfrage VIII/0595

  1. Welche Feuerwerke erhielten 2018 aus Sicht des Fachbereiches für Umwelt- und Naturschutz eine Genehmigung und wurden während des Sommers trotz Dürre und erhöhter Waldbrandgefahr durchgeführt?
  2. Wie bewertet der Fachbereich für Umwelt- und Naturschutz die Waldbrandgefahr in der Wuhlheide während des Sommers 2018 (wenn möglich tageweise auflisten)?
  3. Wie bewertet der Fachbereich für Umwelt- und Naturschutz die Waldbrandgefahr aufgrund des Feuerwerks zum Konzert am 18. August 2018 in der Wuhlheide sowie an weiteren Tagen, an denen vor Ort ein Feuerwerk durchgeführt wurde?
  4. Wie kommt es nach Ansicht des Bezirksamtes zu unterschiedlichen Bewertungen der Bezirksämter hinsichtlich der Waldbrandgefahr innerhalb Berlins und auf welche verschiedenen Klimazonen innerhalb der Stadt lässt sich das gegebenenfalls zurückführen?
  5. Welche unterschiedlichen Bewertungen der Waldbrandsituation oder anderer örtlicher Besonderheiten (hierzu bitte Kontakt zum Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf aufnehmen) haben dazu geführt, dass die Pyronale abgesagt werden musste, das Feuerwerk in der Wuhlheide jedoch einen Tag später, am 18. August 2018, stattfinden konnte?
  6. Gibt es Absprachen oder einen Austausch zwischen den Bezirksämtern über eine einheitliche, gemeinsame Bewertung und Einschätzung der Wald- und Flächenbrandgefahren (auch außerhalb der Zuständigkeit der Berliner Forsten etwa in Park- und Grünanlagen)und, wenn nein, warum nicht?
  7. Welche Maßnahmen werden vom Fachbereich für Umwelt- und Naturschutz sowie vom zuständigen Bezirksstadtrat für geeignet gehalten, künftig die Gefahr des Entstehens von Waldbränden zu mindern und welche werden für die Zukunft angestrebt beziehungsweise umgesetzt?

gestellt am 07.09.2018

von Marina Borkenhagen

Das Bezirksamt antwortet am 19.09.2018

Zu 1.
Das Umwelt- und Naturschutzamt hat keine grundsätzliche Zuständigkeit für die Genehmigung von Feuerwerken und kann daher keine weitere Auskunft darüber geben, welche Feuerwerke genehmigt und durchgeführt wurden.
Der Fachbereich Naturschutz hat nur eine Zuständigkeit für die Genehmigung von Feuerwerken, wenn diese innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes durchgeführt werden sollen
und die entsprechende Landschaftsschutzgebietsverordnung Feuerwerke als genehmigungsbedürftige Handlungen ausweist. ln 2018 erteilte der Fachbereich Naturschutz nur eine
Genehmigung. Diese betraf das Feuerwerk "Feuerzauber Müggelsee" am 7. und 8. September auf dem großen Müggelsee.

Zu 2.
Das Umwelt- und Naturschutzamt kann die Waldbrandgefahr nicht bewerten, da dafür keine Zuständigkeit gegeben ist.

Zu 3.
Das Umwelt- und Naturschutz kann die Waldbrandgefahr aufgrund des Feuerwerks zum Konzert am 18.08.2018 in der Wuhlheide sowie von Feuerwerken an weiteren Tagen in der
Wuhlheide nicht bewerten; es besteht keine Zuständigkeit. ·

Zu 4.
Für die unterschiedliche Bewertung der Waldbrandgefahr innerhalb Berlins sind die Berliner Forsten und nicht die Bezirksämter zuständig.

Zu 5.
Für die Bewertung der Waldbrandsituation sind die Berliner Forsten und nicht die Bezirksämter zuständig. Daher ist eine Beantwortung der Frage durch das Umwelt- und Naturschutzamt nicht möglich.

Zu 6.
Für die Bewertung der Waldbrandgefahr sind die Berliner Forsten und nicht die Bezirksämter zuständig, es gibt deshalb keine Absprachen.
Die Waldbrandgefahrenstufen gelten nicht für öffentliche Grünanlagen. ln den Grünanlagen gibt es keine offiziellen Brandstufen. Hier entscheidet jeder Bezirk, welche Maßnahmen bei erhöhter Trockenheit einzuleiten sind. Abstimmungen zwischen den Bezirken gibt es nicht, da dies letztlich jeder Bezirk für sich selbst entscheiden muss.

Zu 7.
Diese Frage kann aufgrund der fehlenden Zuständigkeit nicht beantwortet werden.

Schriftliche Anfrage - SchA VIII/0595