Zweckentfremdung von Wohnungen wird verfolgt
Antwort aus dem Bezirksamt
Das Bezirksamt verfolgt Verstöße gegen das Verbot von Zweckentfremdung und Leerstand von Wohnraum.
Seit 2016 seien insgesamt 576 Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, antwortet das Amt Uwe Doering, Sprecher für Stadtentwicklung der Fraktion DIE LINKE. Allein im letzten Jahr seien 149 Verfahren eingeleitet worden. Insbesondere Bürgerinnen und Bürger sowie Bezirksverordnete würden solche Verfahren anstoßen, indem sie Verdachtsfälle an die Behörde melden. Insgesamt sei so in 435 Fällen Wohnraum wieder zur dauerhaften Wohnnutzung verfügbar geworden, heißt es aus dem Amt.
Nach der Zweckentfremdungsverbotsverordnung ist Wohnraum vor Leerstand, Abriss und die Umwandlung in Gewerberaum oder Ferienwohnungen geschützt. Wenn keine amtlichen Genehmigungen vorliegen, drohen empfindliche Strafen.
Auf der Seite der Senatsverwaltung können Verdachtsfälle für eine zweckentfremdete Wohnung online gemeldet werden: http://gleft.de/3Eo
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