Planreiferklärung zur Beschlussfassung

Antrag, interfraktionell

Das Bezirksamt wird ersucht, Planreifeerklärungen vor der Rechtsfestsetzung, beziehungsweise vor dem Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung über einen Bebauungsplan, der Bezirksverordnetenversammlung zur Beschlussfassung und nicht zur Kenntnisnahme vorzulegen.

Begründung:

Der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) sind bisher Planreifeerklärungen sowohl vor der Beschlussfassung über den Bebauungsplan als auch vor einer konditionsändernden Rechtsprüfung (Rechtsfestsetzung) nur als Vorlage zur Kenntnisnahme vorgelegt worden. Damit wurde die Auslösung materiellen Baurechts nicht durch die BVV beschlossen. Es ist aber das originäre Recht und damit die Pflicht der BVV, die Bebauungsplanungen in allen Teilen zu beschließen.

Auch mit den Änderungen des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches, welches die Rechtsprüfung vor der Beschlussfassung durch die BVV künftig vorsieht, ist es nicht ausgeschlossen, dass einzelne Bauvorhaben in Bebauungsplänen mittels Planreife realisiert werden.

Die Bezirksverordnetenversammlung forderte bereits mit der Drucksache IV/087 die Planreife zur Beschlussfassung, dies wurde allerdings mit der Drucksache V/1698 bereits aufgehoben. Daher bedarf es einer erneuten Beschlussfassung. Mit Ausnahme von Lichtenberg hat es in den anderen 10 Berliner Bezirken entweder keine Planreifen gegeben oder diese lagen ausschließlich zur Beschlussfassung vor.


Ansprechpartner:
Ernst Welters

Drucksache VII/1161

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