Prüfung bei baustellenbezogener Radwegebenutzungspflicht

Antrag, interfraktionell
Das Bezirksamt wird ersucht, bei der Prüfung der Anordnung der Radwegebenutzungspflicht bei baustellenbezogenen Radverkehrsanlagen die baulichen Mindestanforderungen zu berücksichtigen und die Bezirksverordnetenversammlung über positive Prüfungen zu informieren.

Begründung

In der Vergangenheit kam es vor, dass problematische Radverkehrsanlagen mit den Verkehrszeichen 237, 240 bzw. 241 gekennzeichnet wurden. Es war den Bezirksverordneten nicht möglich, zu erkennen, ob diese ad hoc von den Bauarbeitern aufgestellt wurden oder eine tatsächliche Anordnung vorlag. Auch war es nicht nachvollziehbar, ob die tatsächliche Ausführung der Radverkehrsanlage dem geplanten und genehmigten Zustand entsprach. Dies soll sich in Zukunft durch dieses Vorgehen verbessern.

Die Information der Bezirksverordnetenversammlung kann zum Beispiel im Rahmen des Berichts des Bezirksamts an den Ausschuss für Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten erfolgen.


Ansprechpartnerin 

Antja Stantien

Drucksache VII/0908

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