Schlechterstellung durch Wechsel von SGBII/XII - Leistungsbezug in Wohngeld stoppen

Antrag

Antrag

 

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass Bürgerinnen und Bürger, die wegen der Bewilligung von Wohngeld keinen Anspruch mehr auf Grundsicherungsleistungen haben, nicht schlechter gestellt werden als zum Zeitpunkt des Erhalts von Grundsicherung.


Begründung:

Die Wohngeldreform vom 01.Januar 2009 führt dazu, dass Personen, die bereits Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung bezogen haben und deren Kosten der Unterkunft berücksichtigt wurden, durch die Gewährung von Wohngeld der Anspruch auf Grundsicherungsleistungen entfällt, wenn das Wohngeld höher ist als die bisherige Leistung.

Dadurch müssen die Betroffenen wieder Rundfunk- und Fernsehgebühren von monatlich 17,98 € zahlen, eine monatliche Gesprächsgutschrift in Höhe von 6,94 € bei der Telekom entfällt und die Berechnung der Belastungsgrenze für die Zuzahlung von Medikamenten erfolgt nicht mehr nach dem Regelsatz, sondern nach dem Gesamteinkommen (einschließlich Wohngeld). So führt beispielsweise die Gewährung von 30 Euro Wohngeld statt bisher ergänzender Sozialleistungen in Höhe von 10 Euro zu einer Erhöhung des Jahreseinkommens um 240 Euro - die unabweisbaren Ausgaben steigen aber gleichzeitig bis zum Dreifachen. In Berlin entfällt der Anspruch auf den Sozialpass (Berlinpass), damit auch Fahrgeldermäßigungen und Vergünstigungen für Freizeit- und Kulturangebote. Der Senat sollte prüfen, ob Betroffenen, die durch die Wohngeldreform aus der Grundsicherung heraus gefallen sind, der Berlinpass weiterhin gewährt werden kann.

 

Dr. Monika Brännström