Sicherheit für Radfahrende auf der Fürstenwalder Allee

Antrag

 

 

Das Bezirksamt wird ersucht, den Radverkehr auf der Fürstenwalder Allee
durch die Markierung auf der Straße, dass Radfahrenden einmündenden, weil der Radweg auf dem Gehweg (VZ 237 (Radweg)/241 (getrennter Rad/Fußweg) oder VZ 239 (Gehweg)+1022-10(Radfahrer frei)) zu Ende ist an folgenden Stellen sicherer zu machen:

– stadtauswärts Ecke Rialtoweg
– stadteinwärts Ecke Fahlenbergstraße,
– Ecke Schönblickerstraße und
– Ecke Grünheiderweg


Darüber hinaus wird dem Bezirksamt empfohlen, sich bei den entsprechenden Stellen dafür einzusetzen, dass

- durch die Anordnung eines nutzungspflichtigen Radweges/ stadteinwärts
von Rialtoring bis Grünheider Weg und von der Fichtenauer Straße bis Springeberger Weg (bzw. Beginn der Radspur auf der Straße)
- durch die Anordnung eines nutzungspflichtigen Radweges/ stadtauswärts und ab Fürstenwalder Damm 136 bis Ecke Rialtoring

die Sicherheit erhöht wird und eindeutige Regelungen für Füßgänger und Radfahrende geschaffen werden.


Begründung:

Die Fürstenwalder Allee ist kurz vor Erkner besonders im Berufsverkehr stark und schnell befahren. Für Radfahrende und für Autofahrer/innen entsteht eine gefährliche Situation, wenn die Radfahrenden in den Straßenbereich wechseln müssen. Sicherer ist, durch die Markierung auf der Straße darauf hinzuweisen, dass Radfahrer/innen sich hier einordnen. Andernorts sind im Bezirk mit dieser Regelung bereits gute Erfahrungen gemacht worden.

Außerdem bestehen straßenbegleitend an der Fürstenwalder Allee Gehwege, die ausreichend von Breite und Belag für eine reguläre Nutzung auch für Radfahrende beschaffen sind. Wenn hier das Verkehrszeichen VZ237 (Radweg) oder VZ 240 (gemeinsamer Geh- & Radweg) angeordnet wird, kann die Fahrbahn auf diesen Teilen entlastet werden und die Radfahrenden offiziell den Gehweg nutzen.


Berlin, den 6. November 2017


Philipp Wohlfeil
Fraktionsvorsitzender


und

Uwe Doering

 

 

Drucksache VII/