Spreearche

Kleine Anfrage KA VII/0940

1) Welche konkrete Unterstützung (entsprechend Beschluss der BVV zur Drs. VI/0902) bezüglich des Liegeplatzes des Spreearche am Müggelpark wurde seitens des Bezirksamtes seit Oktober 2014 geleistet?

2) Inwiefern hat sich diesbezüglich das Bezirksamt im Jahr 2015 gegenüber dem Senat geäußert?

3) Ist das Bezirksamt in die Gestaltung der Uferkante und des Müggelparkes Friedrichshagen einbezogen worden und, wenn ja, bei welchen Entscheidungen?

4) Wann wurde der Sachverhalt, dass bei der Ufergestaltung am Müggelpark die "[…] Spreearche in ihren ursprünglichen Abmessungen berücksichtig" wird, mit dem Bezirksamt besprochen? Welcher konkrete Standort am Müggelpark ist / war vorgesehen für das Restaurantschiff?

5) Kann der Betreiber der Spreearche damit rechnen, das Restaurantschiff  mit seinen ursprünglichen Abmessungen an den Standort Müggelpark zu verlegen?

6) War in den Planungen zur Umgestaltung des Müggelparkes bereits ein 2. Restaurantschiff – welches inzwischen seit Juli 2015 am Müggelpark seinen Liegeplatz erhalten hat – vorgesehen?

7) Welche Verwaltung hat wann diesen Liegeplatz genehmigt?

8) Welche genaue Größe eines Gebietes (an Land und im Wasser) umfasst die sogenannte Uferkante und wo kann diese Definition nachgelesen werden?

9) Auf Grund welches Einspruches / welcher Anregung der Träger öffentlicher Belange und / oder der Bürgerschaft wurde aus dem Entwurf der Uferkonzeption, Seite 90, Punkt 7.6.3. der Text "[…] im Bezirk gehören beispielsweise die "MS Hoppetosse" (Alt-Treptow), das Segelschiffrestaurant "Klipper" (Insel der Jugend), das Restaurantschiff "Vivendi" (Altstadt Köpenick) und die Spreearche (westlich des Spreetunnels). Ebenso wie beim geplanten Museumshafen ist auch bei Restaurantschiffen eine öffentliche Erschließung des Standortes zwingend. Grundsätzliche Konflikte bei der Entwicklung von Standorten für Restaurantschiffe mit der Uferkonzeption sind nicht zu erkennen" und die Karte 3 inhaltlich geändert (jetzt Seite 101, Punkt 7.8.2.)?

10) Ist dem Bezirksamt bekannt, dass das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, vertreten durch die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost mit dem Betreiber der Spreearche seit Jahren einen langfristigen Nutzungsvertrag für den jetzigen Standort auf dem Wasser abgeschlossen hat und, wenn ja, welche Relevanz – unter Beachtung des Sachverhaltes, dass für die Unterhaltung von Bundeswasserstraßen nach § 7 Abs. 1 WaStrG hoheitlich der Bund (vertreten durch WSV) zuständig ist  – misst das Bezirksamt diesem Fakt bei?

Gestellt am 08.02.2016

Von Antja Stantien