Spreeparkgelände

Kleine Anfrage - KA VII/0562

1. Welche Bestimmungen und zeitliche Bindungen enthält die Vereinbarung zur Abwicklung des Erbbaupachtvertrages?

2.Welche Entwicklungsmöglichkeiten des Spreeparkgeländes und seines unmittelbaren Umfeldes sind aus dem geltenden FNP ableitbar und welche Beschränkungen sind zu beachten?

3. Welche Bestimmungen enthält die Vereinbarung bezogen auf das Eierhäuschen?

4. Wie hoch ist der Betrag, der für die Gebäudesicherung des Eierhäuschens vorgesehen ist?

5. Gibt es vom Senat beziehungsweise vom Liegenschaftsfonds eine Finanzsumme zur Bewirtschaftung des Spreeparks?

6. Entfaltet der ruhend gestellte Aufstellungsbeschluss zum B-Plan Spreepark irgendwelche Rechtswirkungen?

7. Ist in den Überlegungen zur Weiterentwicklung auch eine Neuaufstellung dieses B-Plans erwogen worden?

8. Gibt es außer den üblichen Genehmigungen spezielle Auflagen für eine temporäre Zwischennutzung, insbesondere zu verkehrlichen Aspekten?

9. Welche Form und Intensität der Bürgerbeteiligung wird derzeit erwogen?

10. Würden auch Mittel für Rückbau und Renaturierung bereitstehen?

11. Gibt es Festlegungen zu Kosten, die der Bezirk in der Vergangenheit getragen hat?

12. Gibt es Überlegungen, die derzeitige Zuständigkeitsregelung zu verändern?

Gestellt am: 16.06.2014

Von Ernst Welters

Beantwortet am: 04.07.2014

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