Steganlagenkonzeption

Das Bezirksamt wird ersucht, bereits bei der Erarbeitung der Steganlagenkonzeption gewerbliche Nutzerinnen und Nutzer der Uferbereiche an den bezirklichen Gewässern, wie zum Beispiel Fahrgastreedereien und Gastronomiebetriebe, zu informieren und einzubeziehen.

 

 

 

Begründung:

Zurzeit gibt es im Zusammenhang mit der beabsichtigten Unterschutzstellung des Müggelsees große Unsicherheiten bei Inhabern/-innen und Betreibern/-innen von Steg- und Slipanlagen hinsichtlich der weiteren Entwicklung ihrer Betriebe.

 

Ansprechpartnerin
Petra Reichardt

 

Drucksache VIII/0061

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