Stellenbesetzung im Öffentlichen Gesundheitsdienst

Schriftliche Anfrage VIII/0830

  1. Wie ist die aktuelle Stellenbesetzung im Öffentlichen Gesundheitsdienst?
  2. Welche Stellen sind derzeit unbesetzt und welche Auswirkungen hat dies auf die Bevölkerung, zum Beispiel auf Einschulungsuntersuchungen bzw. die Erstellung von Gutachten?
  3. Gibt es Gründe für eine eventuelle Fluktuation?

gestellt am 09.05.2019

von Dr. Monika Brännström

Das Bezirksamt antwortet am 24.05.2019

Wie ist die aktuelle Stellenbesetzung im Öffentlichen Gesundheitsdienst?

Aufgrund des Fachkräftemangels und der im TV-L festgelegten Entgeltordnung ist eine
Stellenbesetzung in den Berufsgruppen der Ärzt*innen, Sozialarbeiter*innen und Gesundheitsaufseher*innen äußerst schwierig bis erfolglos.

Welche Stellen sind derzeit unbesetzt und welche Auswirkungen hat dies auf die Bevölkerung, zum Beispiel auf Einschulungsuntersuchungen bzw. die Erstellung von Gutachten?

Im Gesundheitsamt sind derzeit folgende Stellen unbesetzt:

Ärztin/Arzt:

  • seit 01.02.2018 eine Stelle im Sozialpsychiatrischen Dienst
  • seit 01.01.2019 zwei Stellen im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
  • seit 2016 eine Stelle im Infektions,- Katastrophen- und umweltbezogenem Gesundheitsschutz

Gesundheitsaufseher*in:

  • 01.04.2017 leitende*r Gesundheitsaufseher*in
  • bis 21.03.2019 Gesundheitsaufseher*in

Sozialarbeiter*in:
- 2 befristete Stellen (Eiternzeitvertretung)

Auswirkungen auf die Arbeit des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes (KJGD) am Beispiel der Einschulungsuntersuchungen (ESU) und Präventivarbeiten:

Bei eher gesunkener Personaldecke sind die Einschuluntersuchungen kontinuierlich angestiegen: 2008 1.788 und 2019 werden es ca. 2.800 Untersuchungen (+ 1.000 in 10 Jahren) sein.

Pro VZÄ Ärztin/Arzt gemeinsam mit 1,5 Arzthelferinnen (Urlaub, Fortbildung und Krankheitstage durchschnittlich einberechnet) sind in sieben Monaten (= Einschuluntersuchungszeitraum von Oktober bis Ende April) ca. max. 400 Einschuluntersuchungen realistisch.

Für Treptow-Köpenick (ca. knapp 3.000 einzuschulende Kinder, einschließlich Zuzugsuntersuchungen) werden 7,5 VZA Arztin/Arzt und 11,25 Medizinische Fachangestellte
benötigt, um Einschuluntersuchungen fristgerecht absolvieren zu können.

2018 wurde der KJGD Anfang Juli mit den Einschulungsuntersuchungen fertig und hatte
entsprechend kaum noch Zeit für die eigentlich wichtigen präventiven Aufgaben, wie Kita-Reihenuntersuchung, Jugendschutzuntersuchungen und Hilfen für von Behinderung bedrohter Kinder.

Dies kommt zunehmend bei den Eltern, Kitas und Schulen nicht gut an.

2019 werden frühestens Ende Juli/erste Augusthälfte die Einschulungsuntersuchungen
abgeschlossen und so gut wie keine Präventivaufgaben wahrgenommen.

Dies hat auch massive Auswirkungen auf eine ordnungsgemäße Arbeit der Schulen und Kitas (keine Planbarkeil über Schülerstärke, Schüler mit Hilfebedarf, Sonderpädagogischer Förderbedarf, Kitplatzvergabe etc.).

Auf Grund der Überlastungen im Sozialpsychiatrischen Dienst, die einschließlich des
Dienststellenleiters angezeigt wurden, ist derzeit nur ein Notbetrieb des Sozialpsychiatrischen Dienstes möglich.

365 Tage im Jahr muss der Sozialpsychiatrische Dienst nach dem Gesetz für Schutz und
Hilfemaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) prüfen, ob Menschen wegen
Eigengefährdung, insbesondere Suizidgefahr, und/oder Fremdgefährdung, wenn sie
sich in psychischen Ausnahmezuständen befinden, auch gegen und ohne Willen im
zuständigen Krankenhaus Hedwigshöhe untergebracht werden müssen.
Nur wenn eine Ärztin oder ein Arzt des Sozialpsychiatrischen Dienstes, die/der in der Psychiatrie erfahren sein muss, diesen Antrag stellt, kann die Richterin oder der Richter des zuständigen Amtsgerichtes Köpenick darüber entscheiden. Ohne Antrag kommt eine solche Patientin, ein solcher Patient nicht in das Krankenhaus und kann dort auch nicht festgehalten und behandelt werden.
Diese Begutachtungen sind ab September 2019 bei jetzigem Personalstand unter den
Ärztin/Ärzten nicht mehr abgesichert. Seit mehr als einem Jahr ist eine Arztstelle unbesetzt, ab September gehen zwei Arztinnen in den Ruhestand.
Es verbleiben als Ärztinnen/Ärzte der Dienststellenleiter, eine stellvertretende Mitarbeiterin und eine Mitarbeiterin in Teilzeit. Auch nach Rücksprache mit den Diensten in anderen Bezirken und eigener Berechnung sind minimal 4 besetzte Vollzeit-Stellen notwendig, um die Wochenenddienste, Feiertagsdienste und Tagesnotdienste abzudecken. Um unvorhersehbare Krankheits- oder Unglücksfälle unter den Mitarbeiter*innen mitabzusichern und einen regulären Begutachtungsbetrieb wieder auf zu nehmen, sind 6 besetzte Stellen für einen solchen Dienst notwendig.

Auf Grund der Rahmenbedingungen gab es bisher keine Bewerber*innen auf die Anzeigen im Deutschen Ärzteblatt.

Die Ärztinnen/Ärzte des Sozialpsychiatrischen Dienst erledigen im Auftrag vom Amtsgericht Köpenick zahlreiche Betreuungsgutachten. Werden diese nicht zeitgerecht oder wegen Überlastung gar nicht durch den Sozialpsychiatrischen Dienst erledigt, nehmen die Betroffenen schaden, z. B. verlieren sie ihre Wohnung, weil sie wegen einer beginnenden Demenz ihre Schriftsachen nicht mehr erledigen können. Außerdem ist die Weitergabe an niedergelassene Gutachter zeitraubend und kostspieliger.

Auch bei der Berufsgruppe der Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter zeigt sich aktuell ein Personalnotstarid. So ist aufgrund von fehlenden geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern die für ein Jahr ausgeschriebene Elternzeitvertretungsstelle seit Februar 2019 nicht besetzt.

Es ist festzustellen, dass es immer schwieriger wird, geeignete und qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber für die ausgeschriebenen Stellen zu gewinnen, da sich Bewerberinnen und Bewerber die besten Angebote aussuchen können und einige Bezirke und andere Träger die Stellen höher bewertet haben.

Ab 27. Mai 2019 geht eine weitere Mitarbeiterin in den Mutterschutz und für mindestens ein Jahr in die anschließende Elternzeit, sodass dann zwei Stellen unbesetzt sind.

Die Erstbegutachtung zur Einleitung von Hilfen nach dem Bundesteilhabegesetz (Eingliederungshilfe) findet im Auftrag des Sozialamtes statt.
Für diese Begutachtung ist eine sozialpsychiatrische Diagnostik erforderlich, die nicht allein durch Sozialarbeiter*innen durchgeführt werden kann. Durch den allgemeinen Personalnotstand im Sozialpsychiatrischen Dienst können diese derzeit nicht zeitgerecht erfolgen.
Die Folgebegutachten können wegen des vorrangigen Krisendienstes nicht oder nicht
zeitgerecht erledigt werden, d. h. die Einschätzung über den Umfang und die Erforderlichkeit weiterer Hilfen erfolgt ohne sozialpädagogische Einschätzung durch das Sozialamt oder die Weiterbewilligung wird eingestellt.

Der Sozialpsychiatrische Dienst begutachtet die Notwendigkeit von Pflege bei psychisch
kranken Menschen. Diese Begutachtung muss künftig den Hilfebedarfsfeststellern im
Sozialamt überlassen werden.

Gibt es Gründe für eine eventuelle Fluktuation?

Der Weggang zweier Ärzt*innen ist zum einem mit einem Karriereaufstieg in einem anderen Bezirksamt begründet und im anderen Fall nicht bekannt.

In den nächsten vier Jahren werden 16 Mitarbeiter*innen des Gesundheitsamtes in den
Ruhestand bzw. Pension gehen.

Bis Ende 2022 werden voraussichtlich fünf weitere Ärzt*innen in den Altersruhestand oder Pension gehen.

Neueinsteilungen sind bislang erfolglos geblieben. Die gegenüber dem TV-L Ärzte Unikliniken geringere tarifliche Zahlung des TV-L ist immer Gegenstand in den Einstellungsgesprächen.

Schriftliche Anfrage - SchA VIII/0830